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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Die Landesför<strong>der</strong>ung für Audio- und audiovisuelle Medien in Nie<strong>der</strong>deutsch kann<br />

sowohl aus <strong>der</strong> Film- und Medienför<strong>der</strong>ung, aber auch aus an<strong>der</strong>en Kulturför<strong>der</strong>be-<br />

reichen erfolgen. D.h., die Möglichkeiten sind relativ breit gefächert. In <strong>der</strong> Vergan-<br />

genheit sind jedoch För<strong>der</strong>ungen aus dem Film- und Medienbereich nicht erfolgt, weil<br />

es gar keine entsprechenden Anträge gab, aber im För<strong>der</strong>bereich Traditions- und<br />

Heimatpflege wurden z.B. CD-Produktionen (z.B. Harzer Kraus) unterstützt. Nicht<br />

erfassbar sind aber alle Produktionen, die völlig ohne Landesmittel realisiert wurden.<br />

Diese sind statistisch auch nicht zu erheben.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Landesregierung ist es das wirksamste Mittel <strong>der</strong> Ermutigung und Er-<br />

leichterung, die verschiedensten För<strong>der</strong>möglichkeiten anzubieten und auszubauen.<br />

Hier gibt es für die nie<strong>der</strong>deutschen Audio- und audiovisuellen Produktionen gute<br />

Möglichkeiten und Chancen, hinter denen z. T. die Nachfragen sogar zurückbleiben.<br />

8. Schleswig-Holstein<br />

Die Vorschrift wird in Schleswig-Holstein wie folgt umgesetzt:<br />

1146. Ein mittelbarer Anreiz ist durch die Programmgrundsätze für den öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunk und den Privatfunk gegeben: Die Rundfunkprogramme sollen<br />

(...) zum Schutz und zur För<strong>der</strong>ung von (Sprach)Min<strong>der</strong>heiten (...) beitragen. Durch<br />

die Programmgrundsätze werden Produktionen von audiovisuellen Werken in <strong>der</strong><br />

Regionalsprache veranlasst.<br />

Die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) ist zur finanziellen<br />

För<strong>der</strong>ung von gemeinnützigen Organisationen mit kultureller (...) Ausrichtung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im audiovisuellen Bereich, (...) berechtigt. Eine weitere För<strong>der</strong>ung<br />

erfolgt durch die Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung audiovisueller Werke in Schleswig-<br />

Holstein mbH (MSH). Gel<strong>der</strong> erhält die MSH vom NDR und <strong>der</strong> ULR. Verwendet<br />

werden die Gel<strong>der</strong> (...) zur För<strong>der</strong>ung von Auftrags- und Koproduktionen in den Bereichen<br />

Film, Fernsehen und Hörfunk, die von schleswig-holsteinischen Produzenten<br />

o<strong>der</strong> von an<strong>der</strong>en Produzenten in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.<br />

1147. Rechtliche Grundlagen:<br />

Landesrundfunkgesetz (vom 13. Oktober 1999): § 24 Abs. 3, § 53 Abs. 2 und § 73<br />

Abs. 2<br />

1148. Im Übrigen bleibt es den Sprachnutzern des Nie<strong>der</strong>deutschen aufgrund <strong>der</strong><br />

kulturellen För<strong>der</strong>ung durch das Land und aufgrund des Selbstverwaltungsprinzips

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