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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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schaft Nie<strong>der</strong>sachsen/ Bremen mbH - ins Leben gerufen haben, <strong>der</strong>en vorrangiges<br />

Ziel die För<strong>der</strong>ung audiovisueller Produktionen ist. Über dieses neue Instrument <strong>der</strong><br />

Film- und Fernsehför<strong>der</strong>ung werden auch Werke in nie<strong>der</strong>deutscher Sprache unter-<br />

stützt.<br />

3. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

1137. Hamburg als bedeuten<strong>der</strong> Medienstandort begrüßt es, wenn die ansässigen<br />

Medienunternehmen entsprechende audio- und audiovisuelle Werke produzieren.<br />

Der Norddeutsche Rundfunk (N 3) strahlt sowohl im Hörfunk als auch im Fernsehen<br />

Sendungen in <strong>der</strong> Regionalsprache Nie<strong>der</strong>deutsch aus. Hörspielkassetten kommen<br />

im Schulunterricht in den Fächern Deutsch und Musik zum Einsatz.<br />

In Hamburg wurde, soweit dies aufgrund <strong>der</strong> oben bereits erwähnten Staatsferne des<br />

Rundfunks möglich ist, ein rechtlicher Rahmen für eine verstärkte Einbeziehung <strong>der</strong><br />

plattdeutschen Sprache in das Rundfunkprogramm geschaffen. Neben dem Pro-<br />

grammauftrag des NDR gemäß § 5 NDR-Staatsvertrag findet sich eine vergleichbare<br />

Rechtsgrundlage bezüglich des ZDF in § 5 Abs. 2 ZDF-Staatsvertrag.<br />

Im Bereich des privaten Rundfunks werden die privaten Rundfunkveranstalter in § 4<br />

des neu gefassten Hamburgischen Mediengesetzes vom 02.07.2003 verpflichtet, auf<br />

ein diskriminierungsfreies Miteinan<strong>der</strong> hinzuwirken. Der Zugang zu Medien und Mit-<br />

wirkungsmöglichkeiten besteht für geschützte Min<strong>der</strong>heiten ebenso wie für an<strong>der</strong>e<br />

gesellschaftliche Gruppen. Gemäß § 25 des neuen Hamburgischen Mediengesetzes<br />

sollen Übertragungskapazitäten vorrangig den Programmen zugewiesen werden, die<br />

den größten Beitrag zur Programmvielfalt leisten. Dabei wird <strong>der</strong> kulturelle Bezug zur<br />

Region beson<strong>der</strong>s betont. Für die Zuweisung von Übertragungskapazitäten ist <strong>der</strong><br />

Vorstand <strong>der</strong> Hamburgischen Anstalt für neue Medien zuständig. Für die Wahl des<br />

Vorstands ist jede gesellschaftlich relevante Gruppe, Organisation o<strong>der</strong> Vereinigung<br />

mit Sitz in Hamburg vorschlagsberechtigt. Des Weiteren ist ein neuer „Bürger- und<br />

Ausbildungskanal“ vorgesehen, <strong>der</strong> neben <strong>der</strong> Ausbildung im Medienbereich Projek-<br />

ten <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendarbeit, <strong>der</strong> Integration sowie <strong>der</strong> Stadtteil- und Regional-<br />

kultur dienen soll (§ 32 Hamburgisches Mediengesetz).<br />

1138. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Rdn 1095 und 1096 verwiesen.

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