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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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109. Insbeson<strong>der</strong>e die übernommenen Verpflichtungen aus den Artikel 9 und 10<br />

(z.B. Artikel 9 Abs. 1 Buchstabe b Nummer iii) - Zulassung von Urkunden in <strong>der</strong> Re-<br />

gional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache als Beweismittel o<strong>der</strong> Artikel 10 Abs. 3 Buchstabe<br />

c - Zulassung von Antragstellung in <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache - sind<br />

unmittelbar anwendbare Regeln, die von <strong>der</strong> Gerichtsbarkeit und <strong>der</strong> Verwaltung bei<br />

ihrem Handeln zu beachten sind und einen eindeutigen Rechtsrahmen schaffen. Die<br />

<strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung, dass weitere rechtliche Regelungen<br />

keine zusätzlichen rechtlichen Vorteile bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Vorschriften bieten,<br />

son<strong>der</strong>n - ganz überwiegend - lediglich redundante Rechtsnormen schaffen und nicht<br />

zuletzt auch im Interesse <strong>der</strong> Eindämmung <strong>der</strong> Normenflut unterbleiben sollten. Inso-<br />

fern geht die <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> davon aus, dass <strong>der</strong> Anwendungsrahmen<br />

<strong>der</strong> Empfehlung zur Schaffung rechtlicher Regelungen in <strong>Deutschland</strong> („wo diese<br />

fehlen“) - wenn überhaupt gegeben - nur sehr gering ist.<br />

Demgegenüber wird von Organisationen <strong>der</strong> Sprachmin<strong>der</strong>heiten die Schaffung spe-<br />

zifischer gesetzlicher Bestimmungen zur Umsetzung <strong>der</strong> Verpflichtungen verlangt,<br />

wie sie die Empfehlung des Sachverständigenausschusses vorsehen.<br />

110. Im Vor<strong>der</strong>grund des Umsetzungsprozesses <strong>der</strong> Charta stehen in Deutsch-<br />

land somit keine rechtlichen, son<strong>der</strong>n ganz überwiegend praktische Fragen bei <strong>der</strong><br />

faktischen Umsetzung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong> Verpflichtungen, wie dies in<br />

Nummer 5 <strong>der</strong> Empfehlungen unter dem Stichwort „Einführung einer Strukturpolitik,<br />

um den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen im Verkehr mit <strong>der</strong><br />

Verwaltung und in den gegebenen Fällen vor Gericht praktisch zu ermöglichen“, vor-<br />

geschlagen wird. Die <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> wird diesem Umsetzungsprozess<br />

auch weiterhin hohe Priorität einräumen.<br />

2. spezifische Planungs- und Überwachungsmechanismen schaffen und eine<br />

angemessene Mittelzuweisung im Bildungsbereich sicherstellen;<br />

111. Die <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> ist sich <strong>der</strong> Bedeutung des Bildungsbe-<br />

reichs zum Erhalt und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Regional- und Min<strong>der</strong>heitensprachen be-<br />

wusst. Die Län<strong>der</strong>, denen nach <strong>der</strong> fö<strong>der</strong>alen Struktur in <strong>Deutschland</strong> die Bildungs-<br />

politik obliegt, unternehmen verstärkte Anstrengungen, für die Regional- und Min<strong>der</strong>-<br />

heitensprachen angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierbei sind die<br />

unterschiedlichen Situation in den Sprachgebieten im Hinblick auf Anzahl <strong>der</strong> Spre-<br />

cher und <strong>der</strong> differenzierten Sprachanwendung einzelner Sprachen einerseits mit<br />

den finanziellen und administrativen Möglichkeiten an<strong>der</strong>erseits in Einklang zu brin-<br />

gen. Hierzu wird ergänzend auf Rdn 515 und 516 verwiesen.

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