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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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1114. Als rechtliche Grundlagen sind zu nennen:<br />

NDR-Staatsvertrag (vom 26. Februar 1992): § 3 Abs. 3, § 5 Abs. 2 S. 1, § 7 Abs. 2 S.<br />

3,<br />

ZDF-Staatsvertrag (vom 15. Dezember 200): § 5 Abs. 2,<br />

Landesrundfunkgesetz (vom 22. Mai 2002): § 17 Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 24 Abs. 3, §<br />

34 Abs. 1 S. 1-3, § 54 Abs. 3.<br />

1115. Folgende Beispiele von Rundfunksendungen sind zu erwähnen:<br />

Das Landesfunkhaus in Kiel unterhält im Hörfunk die Zentralredaktion Nie<strong>der</strong>deutsch.<br />

Sie betreut das regelmäßige „Nie<strong>der</strong>deutsche Hörspiel“ und die „Nie<strong>der</strong>deutsche<br />

Chronik“.<br />

Auf NDR 1 - Welle Nord gibt es zahlreiche plattdeutsche Sendungen:<br />

• „Von Binnenland und Waterkant“<br />

• „Bi uns to Huus“ (teilweise Plattdeutsch)<br />

• „Hör mal’n beten to“<br />

• „Ünner’t Strohdack“ (norddeutsche Lesung)<br />

• „Vertell doch mal“ (Plattdeutscher Erzählwettbewerb).<br />

Daneben gibt es Sendungen mit nie<strong>der</strong>deutschen Sprachanteilen (Verbaucherthemen<br />

auf Platt, die plattdeutsche Wochenrückschau und die plattdeutsche Morgenandacht).<br />

Auf Radio Schleswig-Holstein (RSH) gibt es zudem unregelmäßige Beiträge über das<br />

gesamte Programm verteilt. Auch in den Offenen Kanälen werden nie<strong>der</strong>deutsche<br />

Beiträge ausgestrahlt.<br />

1116. Im Übrigen wird verwiesen auf die ergänzenden Ausführungen unter Rdn<br />

314).<br />

Art. 11 Abs. 1 Buchstabe c) ii - Ausstrahlung von Fernsehsendungen -<br />

ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Fernsehsendungen in den Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

zu ermutigen und/ o<strong>der</strong> sie zu erleichtern;<br />

1. Brandenburg<br />

1117. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Rdn 1091 und 1092 verwiesen.<br />

1118. Soweit <strong>der</strong> Sachverständigenausschuss in Rdn 94 des Monitoringberichts

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