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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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1111. Offene Kanäle und Lokalradios, die sich in Sachsen-Anhalt etabliert haben,<br />

übertragen ebenfalls Sendungen in Nie<strong>der</strong>deutsch.<br />

7. Schleswig-Holstein<br />

1112. Die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein hat sich in den Jah-<br />

ren 1999 und erneut 2003 an die Rundfunk- und Fernsehintendanten des Norddeut-<br />

schen Rundfunks (NDR), des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), <strong>Deutschland</strong>-<br />

Radio, Radio Schleswig-Holstein (RSH), NORA NordOstseeRadio, delta radio und<br />

POWER RADIO Nord sowie an die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und<br />

neue Medien (ULR), RTL, SAT1, die Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung audiovisueller Wer-<br />

ke in Schleswig-Holstein mbH (MSH) und die Kulturelle Filmför<strong>der</strong>ung gewandt und<br />

dazu ermutigt, „weiterhin nach Möglichkeiten Ausschau zu halten, Beiträge in den<br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen und <strong>der</strong> Regionalsprache Nie<strong>der</strong>deutsch als Service für Bür-<br />

gerinnen und Bürger und zur Unterstützung dieses Bestandteils <strong>der</strong> schleswig-<br />

holsteinischen Kultur in ihr Programm aufzunehmen“.<br />

1113. Darüber hinaus gilt folgendes:<br />

• Die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt (NDR) hat den rechtlichen Auftrag, über die<br />

kulturelle Vielfalt und die Beson<strong>der</strong>heiten des jeweiligen Landes zu berichten sowie<br />

für den Min<strong>der</strong>heitenschutz einzutreten.<br />

• Die norddeutsche Region, ihre Kultur und Sprache sind im Programm angemessen<br />

zu berücksichtigen.<br />

• Programmgrundsätze für Privatfunk: Die Rundfunkprogramme sollen (...) zum<br />

Schutz und zur För<strong>der</strong>ung von Min<strong>der</strong>heiten (...) beitragen.<br />

• Der Zugang zu den Medien und die Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen für geschützte<br />

Min<strong>der</strong>heiten in gleichem Maße wie für an<strong>der</strong>e gesellschaftliche Gruppen.<br />

Im Landesrundfunkgesetz werden die Vielfalt <strong>der</strong> Programme und die Verschiedenartigkeit<br />

<strong>der</strong> Veranstalter geför<strong>der</strong>t.<br />

• Das Landesrundfunkgesetz wurde 1999 novelliert. Dabei wurde die bisherige Anstaltsversammlung<br />

<strong>der</strong> ULR durch einen Medienrat ersetzt. Für die Wahl des Medienrates<br />

ist jede gesellschaftlich relevante Gruppe, Organisation o<strong>der</strong> Vereinigung<br />

von überregionaler Bedeutung vorschlagsberechtigt.<br />

• Die ULR unterhält zudem in Schleswig-Holstein zwei Offene Kanäle für den Bereich<br />

Hörfunk. Über die Offenen Kanäle kann je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> nicht selbst Rundfunkveranstalter<br />

ist, eigene Beiträge im Hörfunk verbreiten.

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