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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Der Kontakt zu den öffentlichen Rundfunksen<strong>der</strong>n sowie zu den privaten Sen<strong>der</strong>n<br />

wird weiter ausgebaut.<br />

Der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat mit Schreiben vom<br />

20. Juni 2003 die Medienvertreter (Fernsehen, Zeitungen, Rundfunk, Kulturelle Film-<br />

för<strong>der</strong>ung Mecklenburg-Vorpommern e.V. etc.) angeschrieben und darum gebeten,<br />

die Regionalsprache Nie<strong>der</strong>deutsch in den Medien zu gebrauchen.<br />

5. Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

1099. Nach dem von den Län<strong>der</strong>n Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Nie<strong>der</strong>sachsen und Schleswig-Holstein geschlossenen Staatsvertrag<br />

gehört es zum Programmauftrag des Norddeutschen Rundfunks als öffentlichrechtliche<br />

Rundfunkanstalt, die norddeutsche Region, ihre Kultur und Sprache im<br />

Programm angemessen zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 2 NDR-Staatsvertrag).<br />

1100. In den Landesfunkhäusern werden Landesprogramme als ganztägiges Hörfunkprogramm<br />

und Regionalprogramm im Fernsehen produziert, die u.a. das kulturelle<br />

und soziale Leben insbeson<strong>der</strong>e in dem jeweiligen Land darstellen (§ 3 Abs. 3<br />

NDR-Staatsvertrag). In diesem Rahmen gibt es verschiedene Beiträge in nie<strong>der</strong>deutsch,<br />

teilweise mit festen Sendezeiten, sonst aus aktuellem Anlass.<br />

1101. Auf NDR 1 Radio Nie<strong>der</strong>sachsen gibt es feste tägliche Rubriken, darunter die<br />

geistliche „plattdeutsche Ansprache“. Dazu kommen zwei einstündige plattdeutsche<br />

Themensendungen sowie zwei plattdeutsche Hörspiele pro Monat. Darüber hinaus<br />

gibt es wöchentlich eine zweistündige plattdeutsch mo<strong>der</strong>ierte Magazinsendung.<br />

1102. Generell ist festzuhalten, dass die plattdeutschen Sendeminuten des Norddeutschen<br />

Rundfunks in den vergangenen Jahren in den einzelnen Bereichen zumindest<br />

konstant geblieben, teilweise auch gestiegen sind.<br />

1103. Das Nie<strong>der</strong>sächsische Landesrundfunkgesetz schreibt für die privaten Veranstalter<br />

von Rundfunk u.a. vor, dass in den Programmen auch die kulturelle Vielfalt<br />

<strong>der</strong> Regionen und die in Nie<strong>der</strong>sachsen vorhandenen regionalen Sprachen zur Geltung<br />

kommen müssen (§ 17 Abs. 2 Landesrundfunkgesetz). Die Einhaltung dieser<br />

Vorgaben wird im Übrigen auch von den mindestens 41 Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Versammlung<br />

<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesmedienanstalt überwacht. Vorschlagsberechtigt<br />

hierfür sind alle großen gesellschaftlichen Gruppen o<strong>der</strong> Organisationen des Landes.

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