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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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2. Freie Hansestadt Bremen<br />

- 340 -<br />

1093. Beim Sen<strong>der</strong> Radio Bremen gibt es regelmäßige nie<strong>der</strong>deutsche Sendungen<br />

mit rückläufiger Tendenz. Hierbei handelt es sich um Hörspiele, Heimatfunk am Wochenende,<br />

Plattdeutsche Nachrichten und Plattdeutsche Magazinsendungen. Der<br />

Sen<strong>der</strong> hält seine Redakteure und Sprecher dazu an, Nie<strong>der</strong>deutsches in das Programm<br />

aufzunehmen; im Übrigen gilt das Landesmediengesetz. Die nie<strong>der</strong>deutschen<br />

Programmteile werden durch den Sen<strong>der</strong> selbst produziert und auf den Hörfunkwellen<br />

verbreitet.<br />

1094. Im Hinblick auf die Feststellung des Sachverständigenausschusses in Rdn<br />

269 des Monitoringberichts, dass aufgrund <strong>der</strong> fehlenden Information zu den privaten<br />

Rundfunkanbietern nicht von <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Verpflichtung ausgegangen werden<br />

kann, teilt Bremen mit:<br />

Dem Landesgesetzgeber ist es nach den grundgesetzlichen Bestimmungen ver-<br />

wehrt, dem privaten Rundfunk Vorgaben zu machen, wie das Programm auszuges-<br />

talten ist. Der bremische Gesetzgeber hat jedoch in seinem Landesmediengesetz in<br />

den §§ 17 bis 19 Grundsätze festgelegt, die bei <strong>der</strong> Herstellung von Programmen zu<br />

beachten sind. Zum einen zählt dazu <strong>der</strong> Programmauftrag nach § 17, indem zu ei-<br />

ner umfassenden Information verpflichtet wird und <strong>der</strong> kulturelle Auftrag des Rund-<br />

funks hervorgehoben wird. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung an die Veran-<br />

stalter vom privaten Rundfunk ist nach hiesiger Auffassung verfassungsrechtlich<br />

nicht möglich.<br />

3. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

1095. Der Staatsvertrag zum Norddeutschen Rundfunk (NDR) berücksichtigt in<br />

vielfältiger Weise die Belange <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>deutschen Sprache. So sind nach dem Programmauftrag<br />

gem. § 5 des Staatsvertrages „die norddeutsche Region, ihre Kultur<br />

und Sprache im Programm angemessen zu berücksichtigen". Im Hörfunkprogramm<br />

<strong>der</strong> „Hamburg-Welle 90,3“ gibt es regelmäßige Sendungen in nie<strong>der</strong>deutscher Sprache<br />

(sonntags: „Wi snackt Platt“, werktäglich einmal plattdeutsche Nachrichten). Hinzu<br />

kommt einmal monatlich die öffentliche Veranstaltung „Sonntakte“, die auf <strong>der</strong><br />

Hamburg-Welle übertragen wird und häufig nie<strong>der</strong>deutsche Teile enthält.<br />

§ 5 des NDR-Staatsvertrages stellt lediglich eine Ermessensvorschrift dar. Der<br />

Grundsatz <strong>der</strong> Staatsferne des Rundfunks verbietet es, dem NDR quantifizierbare<br />

Nie<strong>der</strong>deutsch-Anteil vorzuschreiben. Es gehört allerdings zum Programmauftrag,

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