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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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3. Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

- 337 -<br />

1086. Gegenüber den Wünschen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, im<br />

Rahmen ihrer nie<strong>der</strong>deutschen Sprachkompetenz eingesetzt zu werden, bestehen<br />

seitens des Landes Nie<strong>der</strong>sachsen keine grundsätzlichen Restriktionen. Erkenntnisse,<br />

inwieweit entsprechende Wünsche angemeldet und ein tatsächlicher Einsatz von<br />

Beschäftigten erfolgt, liegen noch nicht vor.<br />

1087. Zu <strong>der</strong> Bitte des Sachverständigenausschusses in Rdn 370 des Monitoring-<br />

berichts nach weiteren Informationen wird mitgeteilt, dass ein formalisiertes Verfah-<br />

ren nicht existiert. Im Bereich <strong>der</strong> Bezirksregierung Weser-Ems werden im Rahmen<br />

von Personalgesprächen, bei denen über Verwendungswünsche von Bediensteten<br />

einerseits und dienstlichen Erfor<strong>der</strong>nissen an<strong>der</strong>erseits gesprochen wird, entspre-<br />

chende Wünsche <strong>der</strong> Mitarbeiter - sofern dem dienstlich nichts entgegen steht - be-<br />

rücksichtigt. Die Erfahrungen zeigen, dass sich dieses Verfahren in den vergangenen<br />

Jahren bewährt hat. Im nachgeordneten Bereich wird i.d.R. ebenso verfahren.<br />

4. Schleswig-Holstein<br />

1088. Zur Umsetzung <strong>der</strong> übernommenen Verpflichtung sind in den Personalreferentenkonferenzen<br />

(PRK) 1999 und 2003 entsprechende Bekanntmachungen erfolgt.<br />

In <strong>der</strong> PRK kommen die Personalreferentinnen und Personalreferenten <strong>der</strong> obersten<br />

Landesbehörden in regelmäßigen Sitzungen zusammen, um die wesentlichen personalwirtschaftlichen<br />

Entscheidungen von ressortübergreifenden Behörden zu koordinieren<br />

und abzustimmen. Sofern eine Mitarbeiterin o<strong>der</strong> ein Mitarbeiter im Bereich<br />

<strong>der</strong> Landesverwaltung einen entsprechenden Wunsch äußert, wird geprüft werden,<br />

inwieweit dem Anliegen Rechnung getragen werden kann. Bisher sind solche Wünsche<br />

im Bereich <strong>der</strong> obersten Landesverwaltung allerdings nicht geäußert worden.<br />

1089. Im Hinblick auf die Feststellung des Sachverständigenausschusses in Rdn<br />

409 des Monitoringberichts, das die bisherigen Informationen zur Beurteilung <strong>der</strong><br />

Erfüllung <strong>der</strong> Verpflichtung nicht ausreichend seien, wird auf die Ausführung zur ent-<br />

sprechenden Problematik im Bereich des Dänischen unter Rdn 291-301 verwiesen.<br />

1090. Für Nie<strong>der</strong>deutsch ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die Regional-<br />

sprache im gesamten Land - wenn auch regional in unterschiedlicher Intensität - ver-<br />

breitet ist. Insoweit fällt auch ganz Schleswig-Holstein unter das Gebiet, in dem diese<br />

Sprache gebraucht wird. In <strong>der</strong> Praxis dürfte die Verpflichtung für Nie<strong>der</strong>deutsch nur

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