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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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1081. Im Hinblick auf die Feststellung des Sachverständigenausschusses in Rdn 92<br />

des Monitoringberichts, dass die Verpflichtung lediglich förmlich erfüllt sei, teilt das<br />

Land Brandenburg mit:<br />

Die Ausführungen unter Rdn 1052-1056 gelten entsprechend. Die Landesregierung<br />

geht davon aus, <strong>der</strong> Vorschrift dadurch gerecht zu werden, dass sie es zulässt, dass<br />

Personen, die die nie<strong>der</strong>deutsche Sprache gebrauchen, in dieser Sprache Anträge<br />

stellen können in Bezug auf öffentliche Dienstleistungen, die von Verwaltungsbehör-<br />

den erbracht werden. Es gibt keine gesetzlichen o<strong>der</strong> praktischen Hin<strong>der</strong>nisse für<br />

den Gebrauch dieser Sprache in Brandenburg. Allerdings for<strong>der</strong>t die als Verpflich-<br />

tung übernommene Chartabestimmung nicht dazu auf, die Einwohner <strong>der</strong> Region in<br />

Kontakt mit Verwaltungsbehörden aktiv zum Gebrauch <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>deutschen Sprache<br />

zu ermutigen.<br />

Zu Artikel 10 Abs. 4<br />

Absatz 4<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine o<strong>der</strong> mehrere <strong>der</strong> folgenden Maßnahmen zu treffen,<br />

um die von ihnen angenommenen Bestimmungen <strong>der</strong> Absätze 1, 2 und 3 in Kraft zu setzen:<br />

Artikel 10 Abs. 4 Buchstabe a) - Übersetzen o<strong>der</strong> Dolmetschen -<br />

a) Übersetzen o<strong>der</strong> Dolmetschen je nach Bedarf;<br />

Die Verpflichtung wurde durch das Land Nie<strong>der</strong>sachsen übernommen.<br />

1082. Da in den Behörden, in <strong>der</strong>en Bereich Nie<strong>der</strong>deutsch gesprochen wird, im<br />

Regelfall auch Personal mit Regionalsprachkenntnissen beschäftigt ist, wird es nicht<br />

zu Problemen beim Übersetzen o<strong>der</strong> Dolmetschen kommen. Defizite sind zumindest<br />

noch nicht bekannt geworden.

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