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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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3. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

- 330 -<br />

1058. Die Möglichkeit, in <strong>der</strong> Hamburger Verwaltung nie<strong>der</strong>deutsch verfasste Texte<br />

vorzulegen o<strong>der</strong> Anträge zu stellen, besteht, wurde aber bisher nicht wahrgenom-<br />

men. Im Übrigen wird hierzu auf die Ausführungen unter Rdn 1013 und 1014 verwie-<br />

sen.<br />

4. Mecklenburg-Vorpommern<br />

1059. Der mündliche und schriftliche Gebrauch des Nie<strong>der</strong>deutschen in örtlichen<br />

und regionalen Behörden ist nach § 23 Landesverwaltungsverfahrensgesetz möglich.<br />

5. Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

1060. Anträge dürfen in <strong>der</strong> Regionalsprache gestellt werden. Im Übrigen wird hier-<br />

zu auf die Ausführungen unter Rdn 1017 und 1018 verwiesen.<br />

6. Schleswig-Holstein<br />

1061. Aus § 82 a Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz ergibt sich die grundsätzliche<br />

Möglichkeit, Anträge, Eingaben, Belege, Urkunden o<strong>der</strong> sonstige Schriftstücke in einer<br />

fremden - d.h. einer an<strong>der</strong>en als <strong>der</strong> Amtssprache vorzulegen.<br />

1062. Der Sachverständigenausschuss sieht in Rdn 407 des Monitoringberichts die<br />

Möglichkeit, dass Personen, die Nie<strong>der</strong>deutsch gebrauchen, mündliche o<strong>der</strong> schriftli-<br />

che Anträge in diesen Sprachen stellen können, nur förmlich als erfüllt an. Die Lan-<br />

desregierung hat in ihrer Broschüre „Sprache ist Vielfalt“, die an alle Kommunen im<br />

Lande verteilt worden ist, auf Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> übernommenen Ver-<br />

pflichtung hingewiesen.<br />

1063. Auf die Ausführungen unter Rdn 1030-1033 wird verwiesen. Ergänzend wer-<br />

den Erfahrungen aus <strong>der</strong> Steuerverwaltung (Finanzämter) mitgeteilt. Die Möglichkeit<br />

einer Kommunikation in Nie<strong>der</strong>deutsch kann gerade in ländlichen Regionen eine an-<br />

genehme Atmosphäre schaffen. Personen fühlen sich wohler und sicherer, wenn sie<br />

ihre steuerlichen Angelegenheiten in <strong>der</strong> gewohnten Sprache mit den Behördenbe-<br />

schäftigten erörtern können.

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