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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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2. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

- 323 -<br />

1024. Hierzu wird auf die Ausführungen in Rdn 1013 und 1014 verwiesen.<br />

3. Mecklenburg-Vorpommern<br />

1025. Die Europäische Charta <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen hat in diesem<br />

Bereich bereits bewirkt, dass sowohl in <strong>der</strong> Landesverwaltung als auch in <strong>der</strong><br />

Kommunalverwaltung zum Beispiel Schriftstücke, Reden, Briefe und Grußworte in<br />

Nie<strong>der</strong>deutsch geschrieben werden. Die Arbeitsleiter des Landkreises Nordvorpommern<br />

sind an <strong>der</strong> Volkshochschule Grimmen im Jahre 2003 in einem 36 Stunden umfassenden<br />

Nie<strong>der</strong>deutsch-Kurs geschult worden. Die Eröffnung kultureller Veranstaltungen<br />

(z. B. Hanse Sail, Landeskulturtage, Mecklenburg-Vorpommern Tag) bzw. die<br />

Präsentation nie<strong>der</strong>deutscher Buchveröffentlichungen wird durch den Ministerpräsidenten<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Plattdeutsch vorgenommen. Für<br />

das Nie<strong>der</strong>deutsche bedeutet dieses eine erhebliche Aufwertung und Anerkennung.<br />

Nie<strong>der</strong>deutsche Schreiben von Bürgern und Bürgerinnen werden nach Möglichkeit<br />

auch in Nie<strong>der</strong>deutsch beantwortet.<br />

1026. Perspektivisch sollte <strong>der</strong> Einsatz von Nie<strong>der</strong>deutsch-Beauftragten in <strong>der</strong><br />

Landes- und Kommunalverwaltung geprüft werden. Aufgabe <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>deutsch-<br />

Beauftragten könnte es sein, Konzepte zu entwickeln, um die nie<strong>der</strong>deutsche<br />

Sprachkompetenz (mündlich/ schriftlich) im administrativen Bereich zu stärken.<br />

Zu den Ergebnissen wird auf Rdn 1038 - 1045 verwiesen.<br />

1027. Im Hinblick auf die Kritik des Sachverständigenausschusses in Rdn 332 des<br />

Monitoringberichts, dass es entsprechende Anweisungen an die Behörden fehle, ver-<br />

tritt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Auffassung, dass es innerhalb von Ver-<br />

waltungsbehörden <strong>der</strong> Gebrauch des Nie<strong>der</strong>deutschen im Rahmen des Zumutbaren<br />

zugelassen sei und damit die übernommene Verpflichtung vollständig erfüllt werde.<br />

4. Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

1028. Hierzu wird auf die Ausführungen zu Rdn 1017 und 1018 verwiesen.<br />

1029. Im Rahmen einer Umfrage bei den Kommunen in Ostfriesland wird allerdings<br />

die Möglichkeit, Nie<strong>der</strong>deutsch auch als Schriftsprache in <strong>der</strong> Verwaltungen zu verwenden,<br />

aus Gründen <strong>der</strong> Praktikabilität (die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können

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