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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Wissenschaft, Forschung und Kultur. Die Aufgabe <strong>der</strong> Schulämter besteht unter an<strong>der</strong>em<br />

in <strong>der</strong> Koordinierung und Begleitung von Maßnahmen, die zur För<strong>der</strong>ung des<br />

Nie<strong>der</strong>deutschen ergriffen werden. Fachlich zuständig sind die Landes- und Fortbildungsbeauftragte,<br />

die Regionalbeauftragten und die Kreisfachbeauftragten. In Nordfriesland<br />

gibt es z.B. die „Plattdütsche Stuuv“, eine Einrichtung, die auf Initiative des<br />

Schulamtes entstanden ist. Dort können nie<strong>der</strong>deutsche Schriften ausgeliehen werden.<br />

Es ist aber auch ein Treffpunkt für die Lehrkräfte, die sich für das Nie<strong>der</strong>deutsche<br />

interessieren.<br />

998. Als wichtige Maßnahme zur schulischen und außerschulischen Pflege und<br />

För<strong>der</strong>ung des Nie<strong>der</strong>deutschen hat die Landesregierung 1994 mit den beiden „Zentren<br />

für Nie<strong>der</strong>deutsch“ für die Landesteile Schleswig (in Leck) und Holstein (in Ratzeburg)<br />

Arbeitszentren eingerichtet. Seit August 2000 sind die dorthin abgeordneten<br />

Lehrkräfte im Umfang von zwei Planstellen vom Unterricht freigestellt.<br />

Die beiden Zentren für Nie<strong>der</strong>deutsch sollen die Schulen, Bildungs- und Weiterbildungsträger,<br />

Einzelpersonen, Vereine und sonstige Organisationen, die sich mit dem<br />

Nie<strong>der</strong>deutschen beschäftigen, beraten, ihre Aktivitäten för<strong>der</strong>n und ggf. koordinieren.<br />

Dazu gehört auch die Erstellung von Materialien und Handreichungen zur Unterrichtsgestaltung.<br />

Wegweisend ist die Erarbeitung von Lesebüchern, die in enger Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> Stiftung Mecklenburg entstanden sind. Die Zentren für Nie<strong>der</strong>deutsch<br />

machen im Rahmen ihrer Aufgaben gezielt Öffentlichkeitsarbeit.<br />

999. Auch das IQSH unterstützt die Schulen. Fünf Regionalbeauftragte, eine Landes-<br />

und Fortbildungsbeauftragte und zehn Kreisbeauftragte beraten die Schulen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Regionalsprache Nie<strong>der</strong>deutsch. Vgl. auch die Ausführungen zu Rdn<br />

876.<br />

1000. Der Sachverständigenausschuss ist in Rdn 400 seines Monitoringberichts zu<br />

dem Ergebnis gekommen, dass diese Verpflichtung nicht erfüllt ist. Zugleich legt er<br />

den Behörden nahe, ein Aufsichtsorgan einzusetzen, das die Maßnahmen zum Aus-<br />

bau des Unterrichts <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>deutschen Sprache in Schleswig-Holstein überwachen<br />

und darüber regelmäßig <strong>Bericht</strong>e verfassen soll.<br />

Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, ein eigenständiges Aufsichtsorgan<br />

einzusetzen. Die Aufsicht wird im Zusammenwirken <strong>der</strong> für die För<strong>der</strong>ung des Nie-<br />

<strong>der</strong>deutschen im schulischen Bereich, dem Fachaufsichtsbeamten, den Schulämtern<br />

und den Zentren für Nie<strong>der</strong>deutsch erfüllt. Ein eigenständiges Aufsichtsorgan würde<br />

<strong>der</strong> Absicht wi<strong>der</strong>sprechen, die Verwaltung zu verschlanken.

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