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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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- 301 -<br />

Durch die von den Län<strong>der</strong>n übernommenen Verpflichtungen ist gewährleistet, dass<br />

auch diejenigen, welche nicht Nie<strong>der</strong>deutsch sprechen, Zugang zu dieser Sprache<br />

haben.<br />

1. Brandenburg<br />

951. Das Land hat in § 4 Abs. 5 Buchst. 11 des Brandenburgischen Schulgesetzes<br />

vom 12. April 1996 die Verpflichtung <strong>der</strong> Schulen verankert, bei <strong>der</strong> Vermittlung von<br />

Kenntnissen, Fähigkeiten und Werthaltungen insbeson<strong>der</strong>e die Bereitschaft und die<br />

Fähigkeit <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler zum Verständnis <strong>der</strong> eigenen Kultur sowie von<br />

an<strong>der</strong>en Kulturen auch innerhalb des eigenen Landes zu för<strong>der</strong>n. Dies umschließt die<br />

Vermittlung <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>deutschen Kultur, die als autochthone Kultur des deutschen<br />

Nordens hierbei eine wichtige Rolle spielt. Durch die weitere Verpflichtung, diese<br />

kulturellen Grundlagen auch jenen Schülern zu vermitteln, für die nie<strong>der</strong>deutsche<br />

Kultur eine an<strong>der</strong>e Kultur darstellt, ist sichergestellt, dass jedenfalls im<br />

nie<strong>der</strong>deutschen Sprach- und Kulturraum auch solche Schüler, <strong>der</strong>en familiäre<br />

Wurzeln nicht im nie<strong>der</strong>deutschen Raum liegen, in den Grundlagen <strong>der</strong><br />

nie<strong>der</strong>deutschen Kultur unterrichtet werden.<br />

952. Die Ziele <strong>der</strong> Erziehung und Bildung sind nicht nur in einem Unterrichtsfach zu<br />

verfolgen, son<strong>der</strong>n umfassend bei allen hierfür geeigneten Unterrichtsfächern zu beachten.<br />

Es ist somit dafür Sorge getragen, dass sowohl die geschichtlichen Aspekte<br />

nie<strong>der</strong>deutscher Kultur als auch die Vielfalt aktueller kultureller Erscheinungsformen in<br />

Literatur, Musik, bilden<strong>der</strong> Kunst usw. Berücksichtigung finden können.<br />

2. Freie Hansestadt Bremen<br />

953. Der Sachverständigenausschuss bittet in Rdn 259 des Monitoringberichts um<br />

nähere Informationen zur Umsetzung im außeruniversitären Bereich. Hierzu wird auf<br />

die Ausführungen in Rdn 939 verwiesen.<br />

954. Bremen überprüft <strong>der</strong>zeit die entsprechenden Lehrpläne auf die Vereinbarkeit<br />

mit <strong>der</strong> übernommenen Verpflichtung. Wo Defizite vorliegen, wird eine entsprechende<br />

Anpassung erfolgen.<br />

3. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

955. In Hamburg hatte das Nie<strong>der</strong>deutsche in <strong>der</strong> Hansezeit seine Blütezeit und<br />

bestimmte das alltägliche Leben. Im Geschichtsunterricht <strong>der</strong> Schulen wird hierauf

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