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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Artikel 13<br />

Wirtschaftliches und soziales Leben<br />

- 263 -<br />

Absatz 1<br />

In Bezug auf wirtschaftliche und soziale Tätigkeiten verpflichten sich die Vertragsparteien, im ganzen<br />

Land<br />

a) aus ihrem Recht jede Bestimmung zu entfernen, die den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen in Urkunden betreffend das wirtschaftliche o<strong>der</strong> soziale Leben,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Arbeitsverträgen, sowie in technischen Schriftstücken wie Gebrauchsanweisungen<br />

für Erzeugnisse o<strong>der</strong> Anlagen ungerechtfertigt verbietet o<strong>der</strong> einschränkt;<br />

b) die Aufnahme von Klauseln, die den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

ausschließen o<strong>der</strong> einschränken, in innerbetriebliche Vorschriften und Privaturkunden<br />

zumindest zwischen Personen, die dieselbe Sprache gebrauchen, zu verbieten;<br />

c) Praktiken entgegenzutreten, die den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

im Zusammenhang mit wirtschaftlichen o<strong>der</strong> sozialen Tätigkeiten behin<strong>der</strong>n sollen;<br />

d) den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen durch an<strong>der</strong>e als die unter<br />

den Buchstaben a bis c genannten Mittel zu erleichtern und/ o<strong>der</strong> dazu zu ermutigen.<br />

845. Die Verpflichtungen zu Buchstaben a), c) und d) wurden durch die <strong>Bundesrepublik</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> übernommen. Die Verpflichtungen entsprechen dem geltenden<br />

Recht in <strong>Deutschland</strong> und werden damit bereits hinsichtlich aller Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

bundesweit erfüllt.<br />

846. Der Umsetzung des Buchstaben d) entspricht z.B. die Bundesför<strong>der</strong>ung und<br />

die För<strong>der</strong>ung des Landes Baden-Württemberg des Büros des Zentralrats Deutscher<br />

Sinti und Roma, <strong>der</strong> im politischen wie gesellschaftlichen Leben bundesweit tätig ist,<br />

da durch die geschaffenen Strukturen zur Verwaltung <strong>der</strong> eigenen Angelegenheiten<br />

<strong>der</strong> Benutzer von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen die praktischen Möglichkeiten<br />

zur Nutzung <strong>der</strong> Sprache außerhalb <strong>der</strong> Familie verstärkt werden. Soweit die<br />

Län<strong>der</strong> die von Landesverbänden o<strong>der</strong> Vereinen deutscher Sinti und Roma betriebenen<br />

Kontakt- und Beratungsbüros finanziell för<strong>der</strong>n und damit zugleich den Sprachgebrauch<br />

von Romanes för<strong>der</strong>n und erleichtern, entspricht dies <strong>der</strong> oben genannten<br />

Bestimmung ebenso.

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