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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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2. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

- 250 -<br />

796. Hier wird auf die Ausführungen unter Rdn 791 verwiesen.<br />

3. Hessen<br />

797. Im Land Hessen besteht im "Offenen Kanal" die Möglichkeit, Fernsehsendungen<br />

auf Romanes auszustrahlen. Gegenwärtig sind diese Möglichkeiten in den<br />

Städten Kassel, Gießen und Offenbach/ Frankfurt eingerichtet.<br />

798. Die Landesregierung wird den im Land ansässigen Hessischen Rundfunk<br />

(HR) über die nach Buchstabe b ii und Buchstabe c ii eingegangenen Verpflichtungen<br />

informieren und ist bereit - unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Gebots<br />

<strong>der</strong> Staatsferne des Rundfunks - ein Gespräch zwischen dem Hessischen Landesverband<br />

Deutscher Sinti und Roma und <strong>der</strong> Landesrundfunkanstalt anzuregen. Gegenüber<br />

<strong>der</strong> Landesregierung hat <strong>der</strong> Zentralrat Deutscher Sinti und Roma geäußert,<br />

dass er sich Sendungen mit Musik <strong>der</strong> Sinti und Roma vorstellen könnte.<br />

4. Rheinland-Pfalz<br />

799. In Rheinland-Pfalz besteht im sog. "Offenen Kanal" für Einzelpersonen und<br />

Gruppen die Möglichkeit, Fernsehsendungen in Eigenverantwortung auszustrahlen.<br />

Es ist bislang nicht bekannt, ob Sendungen in Romanes ausgestrahlt wurden.<br />

5. Schleswig-Holstein<br />

800. Hier wird auf die Ausführungen unter Rdn 793 und 794 verwiesen.<br />

Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe d) - Audio- und audiovisuelle Werke -<br />

d) zur Produktion und Verbreitung von Audio- und audiovisuellen Werken in den Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen zu ermutigen und/ o<strong>der</strong> sie zu erleichtern;<br />

Die Verpflichtung wurde durch die <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> übernommen.<br />

801. Soweit die Produktion solcher Werke und die Verbreitung außerhalb des<br />

Rundfunks betroffen ist, entspricht die staatliche För<strong>der</strong>ung des Dokumentationszentrums<br />

Deutscher Sinti und Roma dieser Bestimmung. Aufgrund dieser För<strong>der</strong>ung und<br />

des Selbstverwaltungsprinzips liegt es in <strong>der</strong> Hand <strong>der</strong> Verantwortlichen <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>-

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