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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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dass im Kontakt von Sinti und Roma als Verwaltungsmitarbeiter und als ratsuchende<br />

Bürger die Verwendung von Romanes nicht auf Schwierigkeiten stößt.<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe e) und f) - Gebrauch <strong>der</strong> Sprache in Ratsversammlungen -<br />

e) den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen durch die regionalen Behörden<br />

in <strong>der</strong>en Ratsversammlungen, ohne jedoch den Gebrauch <strong>der</strong> Amtssprache(n) des<br />

Staates auszuschließen;<br />

f) den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen durch die örtlichen Behörden<br />

in <strong>der</strong>en Ratsversammlungen, ohne jedoch den Gebrauch <strong>der</strong> Amtssprache(n) des Staates<br />

auszuschließen;<br />

Die Verpflichtungen wurden durch das Land Hessen übernommen.<br />

781. In einer Presseerklärung zum Beschluss <strong>der</strong> Landesregierung vom 14. Juli<br />

1998 wurde darauf hingewiesen, dass in den Kommunalparlamenten die Möglichkeit<br />

besteht, Reden auf Romanes zu halten. Als Vorbild wurden hierbei die Debatten auf<br />

Nie<strong>der</strong>deutsch erwähnt, die schon mehrfach im Deutschen Bundestag stattgefunden<br />

haben. Die Landesregierung geht davon aus, dass mit <strong>der</strong> Zuerkennung von Min<strong>der</strong>heitenrechten<br />

für die hessischen Sinti und Roma und dem Wirksamwerden <strong>der</strong> Antidiskriminierungsbestimmungen<br />

<strong>der</strong> Charta und des Rahmenübereinkommens ein<br />

zunehmendes Interesse entsteht und eine Vertretung über demokratische Parteien in<br />

Kommunal- und Regionalparlament erleichtert wird. Wenn in einem solchen Parlament<br />

zwei o<strong>der</strong> mehr Angehörige <strong>der</strong> nationalen Min<strong>der</strong>heit vertreten sein werden<br />

und ihre Min<strong>der</strong>heitensprache gelegentlich gebrauchen, ist dies nach <strong>der</strong> Charta zulässig.<br />

Der Inhalt von entsprechenden Erklärungen soll nach Bedarf auf Deutsch zu<br />

Protokoll gegeben werden. Praktische Erfahrungen liegen nicht vor.<br />

Artikel 10 Abs. 3<br />

Absatz 3<br />

In Bezug auf die öffentlichen Dienstleistungen, die von den Verwaltungsbehörden selbst o<strong>der</strong> in <strong>der</strong>en<br />

Auftrag erbracht werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Situation je<strong>der</strong><br />

Sprache und im Rahmen des Zumutbaren<br />

Artikel 10 Abs. 3 Buchstabe c) - Antrag in <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache -<br />

c) zuzulassen, dass Personen, die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen gebrauchen, in<br />

diesen Sprachen einen Antrag stellen.<br />

Die Verpflichtung wurde durch das Land Hessen übernommen.

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