21.12.2012 Aufrufe

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 241 -<br />

774. Generell ist durch die bestehenden verfahrensrechtlichen Vorschriften sichergestellt,<br />

dass bei Nichtbeherrschung <strong>der</strong> deutschen Sprache seitens eines Beteiligten<br />

sowie zur Übersetzung vorgelegte Urkunden und Beweismittel geeignete Dolmetscher<br />

hinzugezogen werden. Als Hilfe für die Praxis hat das Justizministerium<br />

Baden-Württemberg in seinem Amtsblatt im Rahmen eines Verzeichnisses von Dolmetschern<br />

für seltene Sprachen auch eine Dolmetscherin für die Sprache Romanes<br />

bekannt gegeben; gleichzeitig sind alle Gerichte und Staatsanwaltschaften um Mitteilung<br />

von Dolmetschern für seltene Sprachen gebeten worden, die nicht bereits in das<br />

Verzeichnis aufgenommen sind.<br />

Artikel 8 Abs. 2 Buchstabe a) - Gültigkeit von Urkunden -<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich,<br />

a) die Rechtsgültigkeit von im Inland abgefassten Rechtsurkunden nicht allein aus dem<br />

Grund zu verneinen, weil sie in einer Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache abgefasst<br />

sind<br />

775. Die Verpflichtung wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> übernommen<br />

und ist durch die geltende Rechtslage in <strong>Deutschland</strong> und allen Län<strong>der</strong>n erfüllt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!