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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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1. Berlin<br />

- 238 -<br />

768. Voraussetzung für die Umsetzung <strong>der</strong> Bestimmung ist <strong>der</strong> zu den Verpflichtungen<br />

des Artikels 8 <strong>der</strong> Charta von <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heit/ Sprachgruppe konkretisierte<br />

Bedarf eines Unterrichts in <strong>der</strong> Sprache Romanes. Bezüglich <strong>der</strong> gegenwärtigen Situation<br />

wird auf die entsprechenden Ausführungen zu den vorstehenden Vorschriften<br />

des Artikels 8 verwiesen.<br />

2. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

769. Am Hamburger Institut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) ist die<br />

Betreuung <strong>der</strong> Fachlehrkräfte angesiedelt, die für den Unterricht in den Regionalund<br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen Nie<strong>der</strong>deutsch und Romanes fortgebildet o<strong>der</strong> zusätzlich<br />

qualifiziert werden. Am Institut besteht ein Überblick über die bestehenden Angebote<br />

in den Hamburger Schulen, über die in <strong>der</strong> periodischen Publikation „LI Magazin“ von<br />

Zeit zu Zeit berichtet wird. Bei <strong>der</strong> Notwendigkeit <strong>der</strong> Erweiterung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Qualifikation<br />

von Angeboten setzen sich die zuständigen Dozenten des Instituts mit <strong>der</strong><br />

Schulaufsicht und dem Fachreferat Deutsch im Amt für Schule in Verbindung.<br />

3. Hessen<br />

770a. Hierzu wird auf die Ausführungen zum Land Berlin unter Rdn 768 verwiesen.<br />

Artikel 8 Abs. 2<br />

Absatz 2<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien in Bezug auf an<strong>der</strong>e Gebiete als diejenigen,<br />

in denen die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen herkömmlicherweise gebraucht werden,<br />

Unterricht <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache o<strong>der</strong> Unterricht in dieser Sprache auf allen<br />

geeigneten Bildungsstufen zuzulassen, zu diesem Unterricht zu ermutigen o<strong>der</strong> ihn anzubieten,<br />

wenn die Zahl <strong>der</strong> Sprecher einer Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache dies rechtfertigt.<br />

Die Verpflichtung wurde durch die Län<strong>der</strong> Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen<br />

übernommen sowie durch die Freie und Hansestadt Hamburg als neue Selbstverpflichtung<br />

angemeldet.<br />

770b. Für den Hochschulbereich ist die Verpflichtung aufgrund des Art. 5 Abs. 3<br />

GG (Hochschulautonomie) im Sinne des „Zulassens“ bundesweit für alle Sprachen<br />

erfüllt.

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