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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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eine <strong>der</strong> Sorben mit mehr als 6.000 Mitglie<strong>der</strong>n angehören. Hierzu zählen die Wissenschaftliche<br />

Gesellschaft/ Maćica Serbska sowie im Schul- und Kulturbereich <strong>der</strong><br />

Sorbische Schulverein, <strong>der</strong> Bund <strong>der</strong> sorbischen Studierenden, <strong>der</strong> Sorbische Künstlerbund<br />

und <strong>der</strong> Verband sorbischer Gesangvereine. Auf dem Gebiet <strong>der</strong> Jugendarbeit<br />

ist beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> sorbische Jugendverband Pawk zu nennen. Daneben gibt es<br />

noch zahlreiche an<strong>der</strong>e Vereinigungen und För<strong>der</strong>kreise, die sich - zum Teil auch<br />

vom Ausland aus - in engagierter Weise <strong>der</strong> Pflege und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> sorbischen<br />

Geschichte, Sprache und Kultur widmen.<br />

70. Die Sorben haben ihr angestammtes Siedlungsgebiet in den Län<strong>der</strong>n<br />

Sachsen und Brandenburg. Beide Län<strong>der</strong> haben sich zusammen mit dem Bund auf<br />

eine gemeinsame För<strong>der</strong>politik verständigt. Ausdruck dieser gemeinsamen Politik ist<br />

die Stiftung für das sorbische Volk (vergleiche hierzu die Ausführungen in Rdn 59).<br />

Sie wurde 1991 als eine vom Bund und den Län<strong>der</strong>n Brandenburg und Sachsen<br />

gemeinsam getragene nicht rechtsfähige Stiftung des Freistaates Sachsen errichtet.<br />

Diese nicht rechtsfähige Stiftung ist von den Beteiligten stets nur als Übergangslösung<br />

verstanden worden. Ziel war die Schaffung einer rechtlich selbständigen Stiftung, die<br />

dem sorbischen Volk die weitgehend selbstbestimmte Gestaltung seiner Belange<br />

ermöglicht. Nachdem die hierfür <strong>not</strong>wendigen Strukturen zwischenzeitlich ausgebildet<br />

worden sind, wurde die Stiftung durch einen am 28. August 1998 in Schleife/ Sachsen<br />

unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat<br />

Sachsen errichtet. Der Vertrag wurde am 18. Dezember 1998 ratifiziert und ist am 01.<br />

Januar 1999 in Kraft getreten.<br />

71. Stiftungsgeber und Staatsvertragschließende sind das Land Brandenburg und<br />

<strong>der</strong> Freistaat Sachsen. Der Bund beteiligt sich aufgrund des Abkommens über die<br />

gemeinsame Finanzierung <strong>der</strong> Stiftung als Zuwendungsgeber und entsendet Vertreter<br />

in die Stiftungsgremien. Hauptaufgaben <strong>der</strong> Stiftung sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />

- die För<strong>der</strong>ung von Einrichtungen <strong>der</strong> Kultur-, Kunst- und Heimatpflege <strong>der</strong> Sorben;<br />

- die För<strong>der</strong>ung von und die Mitwirkung bei Vorhaben <strong>der</strong> Dokumentation, Publikation<br />

und Präsentation sorbischer Kunst und Kultur;<br />

- die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bewahrung und Fortentwicklung <strong>der</strong> sorbischen Sprache und<br />

kulturellen Identität auch in sorbischen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen<br />

und solchen Einrichtungen, die diesen Zielen dienen;<br />

- die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bewahrung <strong>der</strong> sorbischen Identität in <strong>der</strong> Öffentlichkeit, im Berufsleben<br />

und im Zusammenleben <strong>der</strong> sorbischen und nichtsorbischen Bevölkerung;

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