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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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724. Seit 1992 schließt Hamburg auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> geson<strong>der</strong>ten Arbeitsplatzbeschreibung<br />

„Roma und Sinti als Lehrer und Sozialarbeiter“ Arbeitsverträge<br />

auch mit deutschen Roma und Sinti ab.<br />

725. An insgesamt sieben Hamburger Schulen (eine Grundschule und sechs<br />

Haupt-, und Realschulen) wird Romanes auch für deutsche Sinti und Roma von vier<br />

Romalehrern und Roma-Schulsozialarbeitern angeboten. Der muttersprachliche Unterricht<br />

wird in den Regelunterricht integriert, indem die Roma mit einer Teampartnerin<br />

bzw. einem Teampartner den Unterricht durchführen. Unterrichtsmaterialien werden<br />

teilweise zweisprachig verfasst. Dabei wird darauf geachtet, dass die Geschichte<br />

sowie Literatur <strong>der</strong> deutschen Roma und Sinti mit in den Unterricht aufgenommen<br />

werden.<br />

726. Ein weiterer Schwerpunkt <strong>der</strong> pädagogischen Arbeit mit Roma-Kin<strong>der</strong>n ist<br />

<strong>der</strong> Musikunterricht. Die Kin<strong>der</strong> erhalten nach Wunsch Tanz-, Gesangs- und Gitarrenunterricht<br />

und lernen die verschiedenen Musikrichtungen auch <strong>der</strong> deutschen<br />

Roma und Sinti kennen. Das Musikangebot besteht auch für Nicht-Roma.<br />

727. Der muttersprachliche Unterricht wird zusätzlich, wenn Eltern und Kin<strong>der</strong> dieses<br />

wünschen, in kleinen Lerngruppen erteilt. Elterngespräche werden ebenfalls in<br />

Romanes geführt sowie sämtliche Beratungsgespräche für Schülerinnen und Schüler<br />

sowie für Eltern.<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe c) - Sekundarbereich<br />

i) den Unterricht im Sekundarbereich in den betreffenden Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

anzubieten o<strong>der</strong><br />

ii) einen erheblichen Teil des Unterrichts im Sekundarbereich in den betreffenden Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen anzubieten o<strong>der</strong><br />

iii) innerhalb des Unterrichts im Sekundarbereich den Unterricht <strong>der</strong> betreffenden Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen<br />

o<strong>der</strong><br />

iv) eine <strong>der</strong> unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen<br />

Schüler anzuwenden, die o<strong>der</strong> - wo dies in Betracht kommt - <strong>der</strong>en Familien<br />

dies wünschen, wenn <strong>der</strong>en Zahl als genügend groß angesehen wird;<br />

1. Baden-Württemberg<br />

728. Das Land hat keine Verpflichtung zum Buchstaben c ausdrücklich übernommen.

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