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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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719. Bisher wurde in Baden-Württemberg auch kein Bedarf an Unterricht in <strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprache Romanes angemeldet. Es stehen keine ausgebildeten Lehrkräfte<br />

zur Verfügung, die diesen Unterricht erteilen können. In Baden-Württemberg<br />

sind Kin<strong>der</strong> von Sinti und Roma in Regelklassen integriert. Zur Beratung von Lehrkräften<br />

und Eltern steht in Heidelberg eine durch Landesmittel geför<strong>der</strong>te Beratungsstelle<br />

des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma zur Verfügung. Weiter besteht<br />

eine Kooperation mit den schulpsychologischen Beratungsstellen des Landes.<br />

Eine weitere finanzielle För<strong>der</strong>ung wurde dem Landesverband in Aussicht gestellt.<br />

720. Mit Schreiben des Kultusministeriums vom 5. Juni 2000 ist zugesagt worden,<br />

dass nach Bedarf ein den Regelunterricht ergänzendes Angebot (z.B. Hausaufgabenbetreuung<br />

o<strong>der</strong> Sprachunterricht) in Romanes im Umfang von zwei mal zwei Wochenstunden<br />

(Gruppengröße 8-10 Schülerinnen/ Schüler) an ca. zwei bis drei Standorten<br />

auf <strong>der</strong> Basis des Lehrbeauftragten-Modells eingerichtet wird (z.B. Raum Heidelberg/<br />

Mannheim, Ravensburg).<br />

2. Berlin<br />

Berlin hat die Verpflichtungen zu i) bis iv) übernommen.<br />

721. In Übereinstimmung mit dem Landesverband <strong>der</strong> Deutschen Sinti und Roma<br />

Berlin-Brandenburg e.V. wird die Umsetzung <strong>der</strong> Verpflichtungen zu i) bis iii) <strong>der</strong>zeit<br />

nicht betrieben.<br />

722. Die Verpflichtung zu iv) kommt nur auf Wunsch <strong>der</strong> Sprachgruppe zur Anwendung.<br />

Dies ist im <strong>Bericht</strong>szeitraum nicht geschehen.<br />

3. Hessen<br />

Das Land Hessen hat die Verpflichtung zu iv) übernommen.<br />

723. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Rdn 711 verwiesen.<br />

4. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

Hamburg hat die Verpflichtung nach Ziffer iv) übernommen.

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