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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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ten. Dies schließt jedoch nicht aus, dass ein Kin<strong>der</strong>gartenträger bei entsprechendem<br />

Bedarf Betreuungspersonal einsetzen kann, um die Sprache Romanes zu vermitteln.<br />

714. Die zum 01. Januar 1999 in Kraft getretene Neuregelung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenför<strong>der</strong>ung<br />

schließt den Einsatz entsprechenden Personals nicht aus. Sofern für die<br />

Betreuung einer Gruppe nicht ausreichend Fachkräfte im Sinne des Kin<strong>der</strong>gartengesetzes<br />

für Baden-Württemberg (in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung) vorhanden sind,<br />

können zur Vermittlung <strong>der</strong> Sprache Romanes auch an<strong>der</strong>e Kräfte (Nichtfachkräfte)<br />

in Tageseinrichtungen für Kin<strong>der</strong> tätig werden. Den Kin<strong>der</strong>gartenträgern steht insofern<br />

die Personalhoheit zu. Das Land kann hierauf keinen Einfluss nehmen.<br />

2. Hessen<br />

715. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Rdn 710 und 711 verwiesen.<br />

3. Rheinland-Pfalz<br />

716. Aus dem Kreis <strong>der</strong> Angehörigen <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heit/ Sprachgruppe sind entspre-<br />

chende Wünsche noch nicht an das Land herangetragen worden.<br />

4. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

717. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat Ziffer iv) als neue Selbstverpflichtung<br />

übernommen. Bislang wurden noch keine Wünsche <strong>der</strong> Angehörigen <strong>der</strong> Sprachgruppe<br />

an das Land herangetragen.<br />

Artikel 8 Abs. 1 b) - Grundschulunterricht -<br />

i) den Grundschulunterricht in den betreffenden Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

anzubieten o<strong>der</strong><br />

ii) einen erheblichen Teil des Grundschulunterrichts in den betreffenden Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen anzubieten o<strong>der</strong><br />

iii) innerhalb des Grundschulunterrichts den Unterricht <strong>der</strong> betreffenden Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen o<strong>der</strong><br />

iv) eine <strong>der</strong> unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen<br />

Schüler anzuwenden, <strong>der</strong>en Familien dies verlangen, wenn die Zahl <strong>der</strong><br />

Schüler als genügend groß angesehen wird;<br />

1. Baden-Württemberg<br />

718. Das Land hat die Verpflichtung zum Buchstaben b nicht ausdrücklich übernommen.

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