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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe a) iii - Vorschulische Erziehung -<br />

iii) eine <strong>der</strong> unter den Ziffern i und ii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen<br />

Schüler anzuwenden, <strong>der</strong>en Familien dies verlangen, wenn die Zahl <strong>der</strong><br />

Schüler als genügend groß angesehen wird, o<strong>der</strong><br />

Die Verpflichtung wurde vom Land Hessen übernommen.<br />

710. Gegenüber dem Hessischen Landesverband Deutscher Sinti und Roma wur-<br />

de in mehreren hessischen Kommunen Bedarf geäußert. Der Landesverband beab-<br />

sichtigt deshalb - sobald Mittel zur Verfügung stehen - als nächsten Schritt, eine fun-<br />

dierte lokale Bedarfsanalyse durchzuführen.<br />

711. Die Bundesregierung bewilligt dem Dokumentations- und Kulturzentrum<br />

Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg ab Januar 2001 finanzielle Mittel, um mit<br />

zwei Mitarbeitern das "Referat Bildung" einzurichten. Zu dessen län<strong>der</strong>übergreifenden<br />

Aufgaben wird es gehören, neben <strong>der</strong> Erarbeitung von Materialien für den ergänzenden<br />

Hausaufgaben- und Sprachenunterricht durch Lehrer aus <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heit/<br />

Sprachgruppe für interessierte Kin<strong>der</strong> solche Kursangebote in Romanes auch in<br />

Hessen anzuregen. Der Hessische Landesverband Deutscher Sinti und Roma wird<br />

hierbei mitwirken. Die Landesregierung wird sich bei <strong>der</strong> Beauftragung/ Anstellung<br />

geeigneter Lehrkräfte mit diesen Organisationen abstimmen. Für das Zustandekommen<br />

eines Kursangebotes hält die Landesregierung jeweils eine Zahl von 8 bis 10<br />

Personen <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heit/ Sprachgruppe für ausreichend. Dies gilt gleichermaßen<br />

auch für den Bereich <strong>der</strong> Erwachsenenbildung.<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe a) iv - Vorschulische Erziehung -<br />

iv) falls die staatlichen Stellen keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich <strong>der</strong> vorschulischen<br />

Erziehung haben, die Anwendung <strong>der</strong> unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen<br />

Maßnahmen zu begünstigen und/ o<strong>der</strong> dazu zu ermutigen;<br />

1. Baden-Württemberg<br />

712. Der seit 01. Januar 1999 uneingeschränkt bestehende bundesgesetzliche<br />

Rechtsanspruch auf einen Kin<strong>der</strong>gartenplatz gilt grundsätzlich auch für Kin<strong>der</strong> von<br />

Sinti und Roma. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen den Träger <strong>der</strong> zuständigen<br />

öffentlichen Jugendhilfe (Stadt- und Landkreis).<br />

713. Die Sprache Romanes wird in den von Kommunen und Trägern <strong>der</strong> freien<br />

Jugendhilfe betriebenen Tageseinrichtungen für Kin<strong>der</strong> in aller Regel nicht angebo-

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