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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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g) zur Schaffung eines o<strong>der</strong> mehrer Gremien, die für die Sammlung, Aufbewahrung und<br />

Aufführung o<strong>der</strong> Veröffentlichung von in den Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen geschaffenen<br />

Werken verantwortlich sind, zu ermutigen und/ o<strong>der</strong> sie zu erleichtern;<br />

692. An <strong>der</strong> Carl-von-Ossietzky-Universität in Oldenburg ist ein Spezialist für die<br />

Saterfriesische Sprache beschäftigt, <strong>der</strong> auch umfangreiche Dokumentationsarbeit<br />

leistet. Die dortige Universitätsbibliothek wie auch die Staats- und Universitätsbibliothek<br />

in Göttingen kann auf einen breiten Bestand an friesischer Literatur verweisen.<br />

693. Der Sachverständigenausschuss bittet in Rdn 245 des Monitoringberichts um<br />

weitergehende Informationen. Hierzu wird mitgeteilt, dass die Bibliotheken <strong>der</strong> Uni-<br />

versitäten Göttingen und Oldenburg in ihrem Bestand rd. 20-30 Bände an saterfriesi-<br />

scher Literatur haben, was <strong>der</strong> konkreten Anzahl an vorhandenen Publikationen ent-<br />

spricht. Die Bibliothek bzw. Mediothek des neu einzurichtenden saterfriesischen Kul-<br />

turzentrums wird erst aufgebaut, Zahlen können deshalb noch nicht genannt werden.<br />

Artikel 12 Abs. 2<br />

Absatz 2<br />

In Bezug auf an<strong>der</strong>e Gebiete als diejenigen, in denen die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

herkömmlicherweise gebraucht werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, wenn die Zahl <strong>der</strong><br />

Sprecher einer Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache dies rechtfertigt, geeignete kulturelle Tätigkeiten<br />

und Einrichtungen in Übereinstimmung mit Absatz 1 zuzulassen, dazu zu ermutigen und/ o<strong>der</strong><br />

sie vorzusehen.<br />

694. Außerhalb des Saterlandes können nach Bedarf, wie z.B. bei Tagungen zu<br />

Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen, entsprechende Kulturveranstaltungen berücksichtigt<br />

werden. Die mögliche Beteiligung am jährlichen „Tag <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen“, <strong>der</strong><br />

an wechselnden Orten im Lande stattfindet, ist bereits erwähnt.<br />

Artikel 12 Abs.3<br />

Absatz 3<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei <strong>der</strong> Verfolgung ihrer Kulturpolitik im Ausland Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen und die in ihnen zum Ausdruck kommenden Kulturen angemessen<br />

zu berücksichtigen.<br />

695. Hierzu wird auf die Ausführungen des Landes Schleswig-Holstein unter Rdn<br />

615 verwiesen.<br />

696. Bezüglich <strong>der</strong> Maßnahmen zur auswärtigen Kulturpolitik wird auf Rdn 505<br />

verwiesen.

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