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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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676. In den Lokalausgaben <strong>der</strong> im Saterland gelesenen Regionalzeitungen er-<br />

scheinen folglich auch Artikel in saterfriesischer Sprache.<br />

In dem Gebiet werden folgende Tageszeitungen herausgegeben:<br />

General-Anzeiger, Rhau<strong>der</strong>fehn (Auflage ca. 10.830)<br />

Münsterländische Tageszeitung, Cloppenburg (Auflage ca. 20.000)<br />

Nordwest-Zeitung, Oldenburg (Auflage ca. 130.000)<br />

677. Im Hinblick auf die Feststellung des Sachverständigenausschusses in Rdn<br />

236 des Monitoringberichts, dass er zur Feststellung <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Verpflichtung<br />

Beispiele benötige, in welcher Weise die Behörden zur regelmäßigen Veröffentli-<br />

chung von Zeitungsartikeln ermutigen bzw. sie erleichtern, teilt Nie<strong>der</strong>sachsen mit:<br />

Aufgrund <strong>der</strong> bestehenden Pressefreiheit können den Verlagen keine Vorgaben zum<br />

Inhalt <strong>der</strong> Zeitungen gemacht werden. Dies entscheiden die Verlage in autonomer<br />

Zuständigkeit, wobei natürlich auch die Resonanz in <strong>der</strong> Leserschaft zu berücksichti-<br />

gen ist.<br />

Unabhängig davon wird die Landesregierung weiterhin sowohl über den Verband<br />

Nordwestdeutscher Zeitungsverlage als auch - bei entsprechenden Gelegenheiten -<br />

direkt bei den infrage kommenden Zeitungen für die Veröffentlichung von Artikeln in<br />

saterfriesischer Sprache werben.<br />

Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe f) ii - Finanzielle Hilfe für audiovisuelle Produkte -<br />

ii) die bestehenden Maßnahmen finanzieller Hilfe auf audiovisuelle Produktionen in<br />

Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen zu erstrecken;<br />

678. Zu den vom Sachverständigenausschuss in Rdn 237 des Monitoringberichts<br />

erbetenen Beispielen für konkrete finanzielle Hilfen wird auf die Rdn 674 verwiesen.<br />

Artikel 11 Abs. 2 - Freier Empfang von Rundfunksendung und freie Meinungsäußerung<br />

Absatz 2<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, den freien direkten Empfang von Hörfunk- und Fernsehsendungen<br />

aus Nachbarlän<strong>der</strong>n in einer Sprache zu gewährleisten, die in <strong>der</strong>selben o<strong>der</strong> ähnlicher<br />

Form wie die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache gebraucht wird, und die Weiterverbreitung von<br />

Hörfunk- und Fernsehsendungen aus Nachbarlän<strong>der</strong>n in einer solchen Sprache nicht zu behin<strong>der</strong>n.<br />

Sie verpflichten sich ferner, sicherzustellen, dass die Freiheit <strong>der</strong> Meinungsäußerung und die freie<br />

Verbreitung von Informationen in den Printmedien in einer Sprache, die in <strong>der</strong>selben o<strong>der</strong> ähnlicher<br />

Form wie die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache gebraucht wird, keiner Einschränkung unterworfen<br />

werden. Da die Ausübung <strong>der</strong> erwähnten Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit

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