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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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669. Die Veranstalter sind schon im eigenen Interesse bemüht, die gesetzlichen<br />

Vorgaben zu erfüllen. Darüber hinaus ermutigt das Land Nie<strong>der</strong>sachsen im Rahmen<br />

seiner Einflussmöglichkeiten die Rundfunk- und Fernsehveranstalter, regionale Beson<strong>der</strong>heiten<br />

in Kultur und Sprache noch mehr zu berücksichtigen und darzustellen.<br />

Für die saterfriesische Sprache ergibt sich allerdings die beson<strong>der</strong>e Situation, dass<br />

dies wegen <strong>der</strong> in einem verhältnismäßig kleinen Gebiet gepflegten Min<strong>der</strong>heitensprache<br />

nur in sehr begrenztem Umfang möglich ist.<br />

670. Zu <strong>der</strong> Empfehlung des Sachverständigenausschusses in Rdn 233 des Moni-<br />

toringberichts, Maßnahmen mit dem Ziel, zur regelmäßigen Ausstrahlung von Sen-<br />

dungen zu ermutigen o<strong>der</strong> zu erleichtern, in Erwägung zu ziehen, teilt Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

mit:<br />

Das Ziel, die kulturelle Vielfalt <strong>der</strong> Regionen und die regionalen Sprachen in den<br />

Programmen zur Geltung kommen zu lassen, soll durch die Verpflichtung <strong>der</strong> priva-<br />

ten Rundfunkveranstalter durch §15 Abs. 2 des Nie<strong>der</strong>sächsischen Mediengesetzes<br />

erreicht werden. Zur Wahrung <strong>der</strong> Programmautonomie wird den Veranstaltern je-<br />

doch nicht vorgeschrieben, in welcher Art und in welchem Umfang sie dieser Ver-<br />

pflichtung nachkommen. Gerade den privaten Rundfunkveranstaltern ist zuzugeste-<br />

hen, dass sie bei ihrer Programmgestaltung auf die Publikumsresonanz angewiesen<br />

sind. Daher muss es ihnen letztlich überlassen bleiben, wie weit sie hierbei auch lo-<br />

kale Beson<strong>der</strong>heiten, wie es die saterfriesische Sprache ist, berücksichtigen. Dies gilt<br />

sowohl für Hörfunk- als auch für Fernsehsendungen.<br />

Die Landesregierung wird zwar weiterhin die privaten Rundfunkveranstalter bitten<br />

und ermutigen, in ihre Programme auch Sendungen in saterfriesischer Sprache auf-<br />

zunehmen, weitergehende Einwirkungsmöglichkeiten sieht sie jedoch nicht.<br />

Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe c) ii - Ausstrahlung von Fernsehsendungen -<br />

ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Fernsehsendungen in den Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen zu ermutigen und/ o<strong>der</strong> sie zu erleichtern;<br />

671. Angesichts des verhältnismäßig kleinen Bevölkerungsanteils, <strong>der</strong> mit Fernsehsendungen<br />

in saterfriesischer Sprache erreicht werden kann, erfolgen bisher keine<br />

regelmäßigen Sendungen. Im Regionalprogramm des NDR (N3) werden gemäß<br />

Programmauftrag (§ 5 Abs. 2 i. V. m. § 3 NDR-Staatsvertrag) sporadisch Beiträge<br />

über Saterfriesisch gesendet.

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