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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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- 206 -<br />

örtliche Ebene, so dass die entsprechende Umsetzung unter Buchstabe d erläutert<br />

wird.<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe d) - Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke <strong>der</strong> örtlichen Behörde<br />

in Friesisch<br />

d) die Veröffentlichung <strong>der</strong> amtlichen Schriftstücke <strong>der</strong> örtlichen Behörden durch diese<br />

auch in den betreffenden Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen;<br />

657. Entsprechende Veröffentlichungen sind bisher in Saterfriesisch nicht erfolgt,<br />

werden aber für amtliche Bekanntmachungen kürzeren Umfangs (Aushänge) und<br />

dabei beson<strong>der</strong>s für Standardtexte vorbereitet, die dann zweisprachig erfolgen sollen.<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe e) - Gebrauch <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache in Ratsversammlungen<br />

<strong>der</strong> regionalen Behörde<br />

e) den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen durch die regionalen Behörden<br />

in <strong>der</strong>en Ratsversammlungen, ohne jedoch den Gebrauch <strong>der</strong> Amtssprache(n) des<br />

Staates auszuschließen;<br />

658. Die Verpflichtung wurde durch das Land Nie<strong>der</strong>sachsen übernommen. Die<br />

Gemeinde Saterland, auf die sich <strong>der</strong> Sprachraum des Friesischen beschränkt, ist<br />

örtliche Ebene, so dass die entsprechende Umsetzung unter Buchstabe f erläutert<br />

wird.<br />

Zu den Feststellungen des Sachverständigenausschuss in Rdn 228 des Monitoring-<br />

berichts, dass die Verpflichtung bezüglich regionalen Behörden nicht erfüllt sei, teilt<br />

die Gemeinde Saterland zur Frage des Gebrauchs <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache in Rats-<br />

versammlungen folgendes mit:<br />

"Därfon wät in do Meenteroatssitzingen nan Gebruk maket, weil blot sowät 20% fon<br />

do Roatsherren ju Seelterske Toal balle konnen. Därfon kumt dät uk, dat een grooten<br />

Deel fon do Toulüsterer dän Ferloop fon de Sitzungen nit ferfulgje konnen."<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) - Gebrauch <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache in Ratsversammlungen<br />

<strong>der</strong> örtlichen Behörde<br />

f) den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen durch die örtlichen Behörden<br />

in <strong>der</strong>en Ratsversammlungen, ohne jedoch den Gebrauch <strong>der</strong> Amtssprache(n) des Staates<br />

auszuschließen;

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