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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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- 205 -<br />

Artikel 10 Abs. 2<br />

Absatz 2<br />

In Bezug auf die örtlichen und regionalen Behörden, in <strong>der</strong>en örtlichem Zuständigkeitsbereich<br />

die Zahl <strong>der</strong> Einwohner, welche die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen gebrauchen,<br />

die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, verpflichten sich die Vertragsparteien,<br />

folgendes zuzulassen und/ o<strong>der</strong> dazu zu ermutigen:<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe a) - Gebrauch <strong>der</strong> Sprache -<br />

a) den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen innerhalb <strong>der</strong> regionalen o<strong>der</strong><br />

örtlichen Behörde;<br />

652. In Nie<strong>der</strong>sachsen wird in <strong>der</strong> Gemeinde Saterland, in <strong>der</strong> etwa 2000 Menschen<br />

die Min<strong>der</strong>heitensprache sprechen, von <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung <strong>der</strong><br />

Gebrauch <strong>der</strong> Sprache geför<strong>der</strong>t. Vor den Büroräumen, in denen die dort tätigen Mitarbeiter<br />

Saterfriesisch beherrschen, wird durch eine entsprechende Beschil<strong>der</strong>ung<br />

darauf aufmerksam gemacht.<br />

653. In <strong>der</strong> Gemeinde Saterland ist es möglich, standesamtliche Trauungen und<br />

an<strong>der</strong>e Amtshandlungen in <strong>der</strong> saterfriesischen Sprache durchführen zu lassen.<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe b) - Stellung von Anträgen -<br />

b) die Möglichkeit, dass Personen, die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen gebrauchen,<br />

mündliche o<strong>der</strong> schriftliche Anträge in diesen Sprachen stellen;<br />

654. In Nie<strong>der</strong>sachsen können in <strong>der</strong> Gemeinde Saterland die Betroffenen ihre<br />

Anliegen in Saterfriesisch vorbringen. Die Anliegen werden auch in dieser Sprache<br />

beantwortet. Anträge können ebenfalls auf Saterfriesisch eingereicht werden. Bislang<br />

wurde hiervon nach Angaben <strong>der</strong> Gemeinde kein Gebrauch gemacht.<br />

655. Zu den Feststellungen des Sachverständigenausschusses in Rdn 225 des<br />

Monitoringberichts, dass die Verpflichtung nur förmlich erfüllt ist, wird auf die Ausfüh-<br />

rungen unter Rdn 648 verwiesen.<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe c) - Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke <strong>der</strong> regionalen Behörde<br />

in Friesisch -<br />

c) die Veröffentlichung <strong>der</strong> amtlichen Schriftstücke <strong>der</strong> regionalen Behörden durch diese<br />

auch in den betreffenden Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen;<br />

656. Die Verpflichtung wurde durch das Land Nie<strong>der</strong>sachsen übernommen. Die<br />

Gemeinde Saterland, auf die sich <strong>der</strong> Sprachraum des Friesischen beschränkt, ist

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