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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Artikel 10<br />

Verwaltungsbehörden<br />

und öffentliche Dienstleistungsbetriebe<br />

- 204 -<br />

Absatz 1<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Verwaltungsbezirke des Staates, in denen die Zahl <strong>der</strong> Einwohner, die Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, und unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Situation je<strong>der</strong> Sprache verpflichten sich die Vertragsparteien, im Rahmen des<br />

Zumutbaren<br />

Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe a) v - Vorlage von Urkunden<br />

v) sicherzustellen, dass Personen, die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen gebrauchen,<br />

in diesen Sprachen abgefasste Urkunden rechtsgültig vorlegen können<br />

647. Es bereitet keine Probleme, <strong>der</strong> Gemeinde Saterland in Saterfriesisch verfasste<br />

Urkunden vorzulegen. Mitarbeiter, die diese Dokumente prüfen können, sind in<br />

<strong>der</strong> Verwaltung vorhanden. In <strong>der</strong> Praxis ist von dieser Möglichkeit jedoch noch kein<br />

Gebrauch gemacht worden.<br />

648. Zu <strong>der</strong> vom Sachverständigenausschuss in Rdn 222 des Monitoringberichts<br />

für eine vollständige Umsetzung für <strong>not</strong>wendig erachtete Ermutigung durch die staat-<br />

lichen Stellen, teilt Nie<strong>der</strong>sachsen mit:<br />

Im Hinblick auf die übernommene Alternative des „Ermutigungen“ wird hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> behaupteten Umsetzungsdefizite geprüft, ob den Verwaltungsbehörden und den<br />

öffentlichen Dienstleistungsbetrieben - <strong>der</strong> vollständigen Erfüllung/ Umsetzung aller<br />

übernommenen Verpflichtungen dienende - Anweisungen o<strong>der</strong> förmliche Hinweise<br />

für die Praxis erteilt werden können.<br />

Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe c) - Abfassung von Schriftstücken -<br />

c) zuzulassen, dass die Verwaltungsbehörden Schriftstücke in einer Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache<br />

abfassen.<br />

649. Die Gemeinde ist bereit, je<strong>der</strong>zeit Schriftstücke in <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache<br />

abzufassen. Bisher hat sich hierfür noch kein Bedarf ergeben.<br />

651. Zu den Feststellungen des Sachverständigenausschusses in Rdn 223 des<br />

Monitoringberichts, dass die Verpflichtung nur förmlich erfüllt ist, wird auf die Ausfüh-<br />

rungen unter Rdn 648 verwiesen.

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