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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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- 18 -<br />

57. Zu den Aufgaben dieser staatlichen Stellen gehören <strong>der</strong> Schutz nationaler<br />

Min<strong>der</strong>heiten auf Bundes- bzw. Landesebene einschließlich <strong>der</strong> Zuständigkeit für<br />

Gesetzesvorhaben, die Implementierung des Min<strong>der</strong>heitenrechts einschließlich <strong>der</strong><br />

völkerrechtlichen Instrumente, die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> nationalen Min<strong>der</strong>heiten<br />

und Volksgruppen sowie auf kommunaler Ebene Betreuung und direkte Unterstützung<br />

vor Ort.<br />

58. Die Arbeit <strong>der</strong> Behörden bezieht sich auf die jeweils im betreffenden Land<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> betreffenden Region lebenden Min<strong>der</strong>heiten/Sprachgruppen, auf Bundesebene<br />

auf die dänische Min<strong>der</strong>heit, das sorbische Volk, die Friesen in <strong>Deutschland</strong><br />

und die deutschen Sinti und Roma.<br />

A.4.2 Räte, Institutionen bzw. Runde Tische auf Bundesebene<br />

59.<br />

- Bund-Län<strong>der</strong>-Konferenz mit den Min<strong>der</strong>heiten zum Rahmenübereinkommen zum<br />

Schutz nationaler Min<strong>der</strong>heiten. Teilnehmer sind die mit dem Min<strong>der</strong>heitenschutz<br />

befassten Bundesministerien, die bei den Län<strong>der</strong>n fe<strong>der</strong>führend zuständigen Landesbehörden,<br />

Vertreter <strong>der</strong> Dachverbände <strong>der</strong> durch das Instrument geschützten<br />

Min<strong>der</strong>heiten und <strong>der</strong>en wissenschaftlichen Institutionen. Aufgabenstellung ist u.a.<br />

die Erörterung <strong>der</strong> Implementierung des Rahmenübereinkommens.<br />

- Bund-Län<strong>der</strong>-Konferenz mit den Sprachgruppen zur Europäischen Charta <strong>der</strong> Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen: Teilnehmer sind Vertreter <strong>der</strong> Regierungsbehörden<br />

von Bund und Län<strong>der</strong>n, die mit <strong>der</strong> Charta befasst sind, sowie Vertreter<br />

von Dachverbänden <strong>der</strong> Sprachgruppen und ihrer wissenschaftlichen Institutionen.<br />

Aufgabenstellung ist u.a. die Erörterung <strong>der</strong> Implementierung <strong>der</strong> Charta.<br />

- Beraten<strong>der</strong> Ausschuss für Fragen <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit beim Bundesminister<br />

des Innern: Mitglie<strong>der</strong> sind <strong>der</strong> Bundesminister des Innern und ein Staatssekretär<br />

des Bundesinnenministeriums, je zwei Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fraktionen des Deutschen<br />

Bundestags, drei Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit in <strong>Deutschland</strong> sowie als<br />

Vertreter des Landes Schleswig-Holstein die Min<strong>der</strong>heitenbeauftragte. Den Vorsitz<br />

führt <strong>der</strong> Bundesminister des Innern. Der Ausschuss soll <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit<br />

den Kontakt mit <strong>der</strong> Bundesregierung und dem Bundestag sichern. Er hat die Aufgabe,<br />

über alle die dänische Min<strong>der</strong>heit betreffenden Fragen <strong>der</strong> Bundesinnenpolitik<br />

zu beraten.

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