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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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- 184 -<br />

584. Ein mittelbarer Anreiz ist durch die Programmgrundsätze für den öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunk und den Privatfunk gegeben: Die Rundfunkprogramme sollen<br />

(...) zum Schutz und zur För<strong>der</strong>ung von Min<strong>der</strong>heiten (...) beitragen. Außerdem sind<br />

finanzielle För<strong>der</strong>ungen möglich. Die relevante Regelung lautet:<br />

"Die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) ist zur finanziellen<br />

För<strong>der</strong>ung von gemeinnützigen Organisationen mit kultureller (...) Ausrichtung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im audiovisuellen Bereich, (...) berechtigt."<br />

Eine weitere För<strong>der</strong>ung erfolgt durch die Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung audiovisueller<br />

Werke in Schleswig- Holstein mbH (MSH). Sie erhält vom NDR und <strong>der</strong> ULR Mittel,<br />

die zur För<strong>der</strong>ung von Auftrags- und Koproduktionen in den Bereichen Film, Fernsehen<br />

und Hörfunk verwendet werden.<br />

Im Jahre 2001 hat das Medienbüro Riecken im Rahmen einer För<strong>der</strong>maßnahme <strong>der</strong><br />

MSH vier einstündige friesische Hörfunksendungen in Zusammenarbeit mit RSH<br />

produziert.<br />

585. Rechtliche Grundlagen:<br />

Landesrundfunkgesetz vom 22. Mai 2002: § 24 Abs. 3, § 53 Abs. 2,<br />

§ 73 Abs. 2<br />

586. Im Übrigen bleibt es den (Sprach)Min<strong>der</strong>heiten aufgrund <strong>der</strong> kulturellen För<strong>der</strong>ung<br />

durch das Land und aufgrund des Selbstverwaltungsprinzips überlassen,<br />

entsprechende Maßnahmen zu beschließen und im Rahmen <strong>der</strong> insgesamt verfügbaren<br />

Mittel durchzuführen. Darüber hinaus wurden 2001 vier einstündige Magazinsendungen<br />

„Friesische Perspektiven“ für Radio Schleswig-Holstein produziert.<br />

Geför<strong>der</strong>t wurden diese Sendungen von <strong>der</strong> MSH.<br />

Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe e) ii - Zeitungsartikel -<br />

ii) zur regelmäßigen Veröffentlichung von Zeitungsartikeln in den Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen zu ermutigen und/ o<strong>der</strong> sie zu erleichtern;<br />

587. Die Einwirkungsmöglichkeiten sind wegen <strong>der</strong> verfassungsgemäß garantierten<br />

Pressefreiheit gering (hierzu wird auf die grundlegenden Erläuterungen unter Rdn<br />

226 - 239 verwiesen).<br />

588. Der Verband <strong>der</strong> Zeitungsverlage Norddeutschland e.V. nimmt aber den<br />

Min<strong>der</strong>heitenschutz/ Sprachgruppenschutz sehr ernst. Dadurch, sowie durch die unentgeltliche<br />

redaktionelle Arbeit des Nordfriisk Instituuts (NFI) und durch die Abforde-

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