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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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ne. Die Min<strong>der</strong>heitenbeauftragte nimmt zugleich die Aufgabe einer Beauftragten für<br />

Nie<strong>der</strong>deutsch wahr.<br />

53. Kreise mit stärkerem Anteil nationaler Min<strong>der</strong>heiten und Volksgruppen sowie<br />

Gemeinden in <strong>der</strong>en Siedlungsgebiet haben ebenso wie an<strong>der</strong>e öffentlich-rechtliche<br />

Körperschaften (z.B. die Ostfriesische Landschaft) ebenfalls Möglichkeiten zur<br />

Betreuung <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heiten eingerichtet. Die kreisfreie Stadt Cottbus und <strong>der</strong><br />

Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg haben hauptberufliche Beauftragte für die<br />

Angelegenheiten <strong>der</strong> Sorben bestellt. In den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und<br />

Dahme-Spreewald sind ehrenamtliche Beauftragte bestellt worden. Das Amt<br />

Jänschwalde hat einen ehrenamtlichen Sorbenbeauftragten bestellt, das Amt Burg<br />

bereitet eine entsprechende Bestellung vor. In <strong>der</strong> Stadt Lüneburg gibt es einen<br />

ehrenamtlich Beauftragten für Nie<strong>der</strong>deutsch.<br />

54. Die sorbischen Verbände hatten in Cottbus und im Amt Jänschwalde sowie im<br />

Amt Burg für die Bestellung <strong>der</strong> Beauftragten ein Vorschlagsrecht. Im Landkreis<br />

Spree-Neiße wurden dabei Stellungnahmen <strong>der</strong> sorbischen Verbände berücksichtigt.<br />

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz waren die Verbände nicht in die Auswahl<br />

eingebunden, waren aber mit <strong>der</strong> Auswahl einverstanden und arbeiten seither<br />

konstruktiv zusammen. Im Landkreis Dahme-Spreewald haben die sorbischen<br />

Verbände kein Vorschlagsrecht ausgeübt.<br />

55. Im Freistaat Sachsen haben <strong>der</strong> Landkreis Bautzen und die kreisfreie Stadt<br />

Hoyerswerda Beauftragte für sorbische Angelegenheiten. Im Nie<strong>der</strong>schlesischen<br />

Oberlausitzkreis wird diese Aufgabe durch das Büro des Landrates wahrgenommen.<br />

Im Landkreis Kamenz ist festgelegt, dass eine leitende Stelle in <strong>der</strong> Verwaltung durch<br />

einen Angehörigen des sorbischen Volkes besetzt wird. Dies ist <strong>der</strong>zeit die Stelle des<br />

Dezernenten für Jugend und Soziales.<br />

56. Die Beauftragten für sorbische Angelegenheiten nehmen beispielsweise Aufgaben<br />

wahr im Bereich <strong>der</strong> Vorbereitung von Entscheidungen für Bürgermeister, Dezernenten<br />

und Stadtverordnetenversammlungen, <strong>der</strong> Koordinierung und Zusammenarbeit<br />

mit den Ämtern und Dezernaten bei allen sorbischen Angelegenheiten, <strong>der</strong> Kontrolle<br />

und Unterstützung <strong>der</strong> Amtsstellen bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Landesverfassung<br />

garantierten Rechte des sorbischen Volkes, <strong>der</strong> Einbringung von Vorlagen, welche<br />

die Belange <strong>der</strong> sorbischen Bevölkerung betreffen, sowie <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit<br />

sorbischen Institutionen.

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