21.12.2012 Aufrufe

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 178 -<br />

PRK kommen die Personalreferentinnen und Personalreferenten <strong>der</strong> obersten Landesbehörden<br />

in regelmäßigen Sitzungen zusammen, um die wesentlichen personalwirtschaftlichen<br />

Entscheidungen von ressortübergreifen<strong>der</strong> Bedeutung zu koordinieren<br />

und abzustimmen.<br />

565. Sofern eine Mitarbeiterin o<strong>der</strong> ein Mitarbeiter im Bereich <strong>der</strong> Landesverwaltung<br />

einen entsprechenden Wunsch äußert, wird geprüft, inwieweit dem Anliegen<br />

Rechnung getragen werden kann. Bisher sind solche Wünsche im Bereich <strong>der</strong> obersten<br />

Landesverwaltung allerdings noch nicht geäußert worden.<br />

566. Der Sachverständigenausschuss führt in Rdn 188 des Monitoringberichts das<br />

Fehlen von Informationen über positive Praktiken o<strong>der</strong> einen strukturellen Ansatz als<br />

Begründung dafür an, dass die Erfüllung <strong>der</strong> Verpflichtungen nicht festgestellt wer-<br />

den kann. Schleswig-Holstein kann sich dieser Auffassung nicht anschließen und<br />

verweist darauf, dass im Jahre 2000 die For<strong>der</strong>ung, bei Einstellungsentscheidungen<br />

in den Landesdienst grundsätzlich auch die Kenntnis <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>hei-<br />

tensprachen bei den Bewerberinnen und Bewerbern als Einstellungskriterium zu be-<br />

rücksichtigen, Gegenstand <strong>der</strong> parlamentarischen Debatte war. Die Landesregierung<br />

hatte dies begrüßt, sofern die Sprachkenntnisse für eine konkrete Tätigkeit erfor<strong>der</strong>-<br />

lich sind. In diesen Fällen kann die Kenntnis dieser Sprachen im Rahmen <strong>der</strong> Beur-<br />

teilung <strong>der</strong> Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung <strong>der</strong> Bewerberinnen und<br />

Bewerber um eine solche Stelle berücksichtigt werden.<br />

567. Eine Umfrage in <strong>der</strong> gesamten Landesverwaltung hat ergeben, dass es bis-<br />

her keine Fälle gab, bei denen Sprachkenntnisse in den Min<strong>der</strong>heitensprachen Dä-<br />

nisch, Friesisch und Romanes o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Regionalsprache Nie<strong>der</strong>deutsch konkret<br />

Einstellungsvoraussetzung gewesen wären. Allerdings sind in Einzelfällen Kenntnis-<br />

se in diesen Sprachen als Kriterium in die Auswahlentscheidung eingeflossen.<br />

568. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Land-<br />

wirtschaft sind in <strong>der</strong> Vergangenheit bei Einstellungen im Außendienstbereich des<br />

Nationalparkamtes Tönning Friesischkenntnisse positiv in die Auswahlentscheidung<br />

eingegangen. Bei <strong>der</strong> Besetzung von Professuren mit den Schwerpunkten Friesisch,<br />

Dänisch o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>deutsch sind entsprechende Sprachkenntnisse selbstverständ-<br />

lich <strong>not</strong>wendige Voraussetzung.<br />

569. Im Bereich <strong>der</strong> Polizeiinspektion Husum, zuständig für den Kreis Nordfries-<br />

land, sprechen etwa 5% <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die friesische Sprache<br />

zumindest so gut, dass sie sich mit Bürgerinnen und Bürgern in dieser Sprache un-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!