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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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- 177 -<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe g) - Ortsnamen in Friesisch<br />

g) den Gebrauch o<strong>der</strong> die Annahme <strong>der</strong> herkömmlichen und korrekten Formen von Ortsnamen<br />

in Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen, wenn nötig in Verbindung mit dem<br />

Namen in <strong>der</strong> (den) Amtssprache(n).<br />

563. Mit dem am 19. September 2002 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Eu-<br />

ropäischen Charta <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen hat Schleswig-Holstein<br />

diese Bestimmung für Nordfriesisch übernommen.<br />

Implementiert wird sie durch die Möglichkeit, im nordfriesischen Sprachgebiet zwei-<br />

sprachige Ortstafeln (Deutsch/ Friesisch) aufzustellen (Zeichen 310 StVO). Die recht-<br />

liche Grundlage bildet ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

des Landes Schleswig-Holstein (MWAV) vom 20. August 1997. Interessierte Ge-<br />

meinden im Kreis Nordfriesland können entsprechende Anträge stellen. Bis zum 31.<br />

Dezember 2002 haben zehn Gemeinden (Borgsum/ Föhr – Borigsem/ Feer, Bred-<br />

stedt - Bräist, Dagebüll - Doogebel, Kampen/ Sylt – Kaamp/ Söl, Nebel/ Amrum –<br />

Neebel/Oomram, Niebüll - Naibel, Norddorf/ Amrum – Noorsaarep/ Oomram, Risum-<br />

Lindholm – Risem-Lonham, Sü<strong>der</strong>ende/Föhr – Söleraanj/ Feer und Utersum/ Föhr –<br />

Ö<strong>der</strong>sem/ Feer) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Friesische Volks-<br />

gruppe, <strong>der</strong> Kreis Nordfriesland und die Ämter und Gemeinden des Kreises sind auf<br />

diese grundsätzliche Möglichkeit u. a. durch die Broschüre <strong>der</strong> Landesregierung<br />

„Sprache ist Vielfalt“ (vgl. dort Frage 19) hingewiesen worden.<br />

Im Januar 2003 hat das MWAV in einer Einzelfallentscheidung auch im Bereich <strong>der</strong><br />

wegweisenden Beschil<strong>der</strong>ung (Zeichen 386-50 StVO) für das friesische Kulturzent-<br />

rum An<strong>der</strong>sen-Hüs in Risum-Lindholm einer zweisprachigen bzw. friesischsprachigen<br />

Beschil<strong>der</strong>ung zugestimmt.<br />

Artikel 10 Abs. 4<br />

Absatz 4<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine o<strong>der</strong> mehrere <strong>der</strong> folgenden Maßnahmen zu treffen,<br />

um die von ihnen angenommenen Bestimmungen <strong>der</strong> Absätze 1, 2 und 3 in Kraft zu setzen:<br />

Artikel 10 Abs. 4 Buchstabe c) - Einsatz von Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit<br />

Sprachkenntnissen des Friesischen<br />

c) nach Möglichkeit Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche von Angehörigen des öffentlichen Dienstes,<br />

die über Kenntnisse in einer Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache verfügen, in dem Gebiet<br />

eingesetzt zu werden, in dem diese Sprache gebraucht wird.<br />

564. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist in <strong>der</strong> Personalreferentenkonferenz<br />

(PRK) 1999 und erneut 2003 eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt. In <strong>der</strong>

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