21.12.2012 Aufrufe

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 176 -<br />

desbehörden, Kreise, Ämter und Gemeinden sowie an die Organisationen <strong>der</strong><br />

Sprachmin<strong>der</strong>heiten verteilt. Eine Neuauflage ist vorgesehen.<br />

560. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die in Rdn 185 des Monitoringbe-<br />

richts geäußerte Auffassung des Ausschusses, dass die Mehrheit <strong>der</strong> nordfriesischen<br />

Gemeinschaft zweisprachig (Hochdeutsch/ Nordfriesisch) sei, nicht zutreffend ist.<br />

(vgl. hierzu Rdn 31, 32 und 515). Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es in-<br />

nerhalb <strong>der</strong> friesischen Volksgruppe auch eine größere Gruppe gibt, <strong>der</strong>en Sprache<br />

des täglichen Lebens nicht Friesisch, son<strong>der</strong>n Nie<strong>der</strong>deutsch ist.<br />

Artikel 10 Abs. 2<br />

Absatz 2<br />

In Bezug auf die örtlichen und regionalen Behörden, in <strong>der</strong>en örtlichem Zuständigkeitsbereich die<br />

Zahl <strong>der</strong> Einwohner, welche die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen gebrauchen, die nachstehenden<br />

Maßnahmen rechtfertigt, verpflichten sich die Vertragsparteien, folgendes zuzulassen und/<br />

o<strong>der</strong> dazu zu ermutigen:<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe a) - Gebrauch <strong>der</strong> Sprache -<br />

a) den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen innerhalb <strong>der</strong> regionalen o<strong>der</strong><br />

örtlichen Behörde;<br />

561. Schleswig-Holstein hat die Verpflichtung nicht ausdrücklich übernommen.<br />

Allerdings ist die Kenntnis des Nordfriesischen bei den Mitarbeitern in den Ämtern<br />

und Gemeinden des Kreises Nordfriesland teilweise stark verbreitet. Das hat dazu<br />

geführt, dass einige Bedienstete, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Inselgemeinden, den Publikumsverkehr<br />

- sofern erwünscht - in friesischer Sprache abwickeln. Die Ansage in <strong>der</strong><br />

Warteschleife <strong>der</strong> Telefonanlage in <strong>der</strong> Kreisverwaltung Nordfriesland erfolgt in vier<br />

Sprachen (Deutsch, Friesisch, Dänisch und Nie<strong>der</strong>deutsch).<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) - Gebrauch <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache in Ratsversammlungen<br />

<strong>der</strong> örtlichen Behörde<br />

f) den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen durch die örtlichen Behörden<br />

in <strong>der</strong>en Ratsversammlungen, ohne jedoch den Gebrauch <strong>der</strong> Amtssprache(n) des Staates<br />

auszuschließen;<br />

562. Schleswig-Holstein hat diese Verpflichtung nicht ausdrücklich übernommen.<br />

Auf den nordfriesischen Inseln und im Amt Bökingharde werden jedoch oftmals, sofern<br />

kein Gemeindevertreter und kein Besucher wi<strong>der</strong>spricht, Gemeindevertretersitzungen<br />

in Friesisch abgehalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!