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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Artikel 10<br />

Verwaltungsbehörden<br />

und öffentliche Dienstleistungsbetriebe<br />

- 175 -<br />

Absatz 1<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Verwaltungsbezirke des Staates, in denen die Zahl <strong>der</strong> Einwohner, die Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, und unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Situation je<strong>der</strong> Sprache verpflichten sich die Vertragsparteien, im Rahmen des<br />

Zumutbaren<br />

Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe a) v - Vorlage von Urkunden<br />

v) sicherzustellen, dass Personen, die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen gebrauchen,<br />

in diesen Sprachen abgefasste Urkunden rechtsgültig vorlegen können<br />

556. Gesetzliche Grundlage für die Übernahme dieser Verpflichtung ist § 82 a<br />

Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes. Aus dieser Ermessensvorschrift ergibt sich<br />

die grundsätzliche Möglichkeit, Anträge, Eingaben, Belege, Urkunden o<strong>der</strong> sonstige<br />

Schriftstücke in einer fremden, d.h., einer an<strong>der</strong>en als <strong>der</strong> Amtssprache vorzulegen.<br />

557. Nach einer früheren nicht-repräsentativen Umfrage im nachgeordneten Bereich<br />

des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein wird von dieser Möglichkeit<br />

u.a. in <strong>der</strong> Vermessungs- und Katasterverwaltung und im Statistischen Landesamt<br />

Gebrauch gemacht.<br />

558. Der Sachverständigenausschusses sieht die Notwendigkeit in Rdn 186 des<br />

Monitoringberichts, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um bessere Vorausset-<br />

zungen zum Gebrauch des Friesischen gegenüber Verwaltungsbehörden zu schaf-<br />

fen. Schleswig-Holstein weist hierzu darauf hin, dass <strong>der</strong> Umstand, dass von <strong>der</strong><br />

Möglichkeit, Urkunden in nordfriesischer Sprache vorzulegen, nur wenig Gebrauch<br />

gemacht wird, grundsätzlich damit zusammenhängen dürfte, dass es solche Urkun-<br />

den kaum gibt.<br />

559. Die weiterführende Kritik des Ausschusses, dass die nordfriesische Min<strong>der</strong>-<br />

heit nie dazu ermutigt worden sei, Nordfriesisch in öffentlichen Angelegenheiten zu<br />

benutzen, geht nach Auffassung <strong>der</strong> Landesregierung über die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Verpflichtung nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a (v) hinaus. Gleichwohl hat die Landesre-<br />

gierung mit ihrer Informationsbroschüre „Sprache ist Vielfalt“ auf Möglichkeiten, aber<br />

auch auf Grenzen, die sich aus <strong>der</strong> Charta ergeben, aufmerksam gemacht. So be-<br />

fassen sich beispielsweise die Fragen 12 bis 15 speziell mit Fragestellungen zum<br />

Umgang mit den Verwaltungsbehörden. Die Broschüre wurde kostenlos an alle Lan-

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