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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Maßnahmen zu verbessern, sieht Schleswig-Holstein die Verpflichtung als erfüllt an.<br />

So gibt es im Bildungsministerium neben <strong>der</strong> Schulaufsicht für Gymnasien und Ge-<br />

samtschulen eine schulartübergreifende Stelle für die schulische För<strong>der</strong>ung des Frie-<br />

sischen. Darüber hinaus gibt es einen Fachaufsichtsbeamten, <strong>der</strong> dem Ministerium<br />

zuarbeitet. Die Schulaufsicht, das heißt die Schulämter Nordfriesland und Pinneberg<br />

(für Helgoland), wachen über Friesisch. Dazu legt das Schulamt Nordfriesland jähr-<br />

lich eine Erhebung vor, aus <strong>der</strong> hervorgeht, an welchen Schulen wie viele Schülerin-<br />

nen und Schüler an wie vielen Kursen teilgenommen haben. Derartige Erhebungen<br />

werden für kein an<strong>der</strong>es Fach durchgeführt.<br />

549. Im Übrigen gilt das für Dänisch Gesagte für Nordfriesisch entsprechend: Die<br />

schleswig-holsteinische Landesregierung sieht die Aufsicht im Zusammenwirken zwi-<br />

schen <strong>der</strong> im Bildungsministerium zuständigen Schulaufsicht, <strong>der</strong> Fachaufsicht und<br />

den betroffenen Schulämtern <strong>der</strong> Kreise und kreisfreien Städte gewährleistet. Eine<br />

<strong>Bericht</strong>erstattung über die Kin<strong>der</strong>garten- und Schularbeit <strong>der</strong> friesischen Volksgruppe<br />

erfolgt in einem Kapitel des Min<strong>der</strong>heitenberichtes <strong>der</strong> Landesregierung. Der Min<strong>der</strong>-<br />

heitenbericht <strong>der</strong> Landesregierung wird dem Schleswig-Holsteinischen Landtag re-<br />

gelmäßig einmal in je<strong>der</strong> Legislaturperiode - zuletzt im Dezember 2002 - vorgelegt.<br />

Artikel 8 Zu Abs. 2<br />

Absatz 2<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien in Bezug auf an<strong>der</strong>e Gebiete als diejenigen,<br />

in denen die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen herkömmlicherweise gebraucht werden,<br />

Unterricht <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache o<strong>der</strong> Unterricht in dieser Sprache auf allen<br />

geeigneten Bildungsstufen zuzulassen, zu diesem Unterricht zu ermutigen o<strong>der</strong> ihn anzubieten,<br />

wenn die Zahl <strong>der</strong> Sprecher einer Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache dies rechtfertigt.<br />

550. Für den Hochschulbereich ist diese Verpflichtung aufgrund des Artikel 5 Abs.<br />

3 des Grundgesetzes (Hochschulautonomie) im Sinne des "Zulassens" bundesweit<br />

für alle Sprachen erfüllt.<br />

551. Im Hinblick auf den vom Sachverständigenausschuss in Rdn 182 des Moni-<br />

toringberichts geäußerten weiteren Informationsbedarf wird mitgeteilt, dass an <strong>der</strong><br />

Klaus-Groth-Schule Husum Friesisch unterrichtet wird. Die Stadt Husum liegt zwar in<br />

Nordfriesland, gehört aber nicht zum engeren nordfriesischen Sprachgebiet.

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