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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Die Landesregierung betrachtet diese Verpflichtung als vollständig umgesetzt. Sie<br />

hat den rechtlichen Rahmen geschaffen, damit Lehrkräfte aus- und fortgebildet wer-<br />

den. Aufgrund <strong>der</strong> Freiheit <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Studienfächer und aufgrund <strong>der</strong> freien Ar-<br />

beitsplatzwahl hat die Landesregierung keine Möglichkeiten, das Wahlverhalten <strong>der</strong><br />

Studierenden zu steuern. Hinzu kommt, dass die potentielle Zahl <strong>der</strong>er, die Friesisch<br />

als Unterrichtsfach wählen, aufgrund <strong>der</strong> Bevölkerungsstruktur gering ist. Das IQSH<br />

hat im Regionalseminar Nord eine Ausbildungsgruppe für Friesisch eingerichtet, so<br />

dass jede Bewerberin und je<strong>der</strong> Bewerber im Fach Friesisch ausgebildet werden<br />

kann (vgl. Rdn 240). Probleme ergeben sich dabei aus <strong>der</strong> Ausdifferenzierung <strong>der</strong><br />

nordfriesischen Sprache in verschiedene Dialekte, die zum Teil nur auf einer <strong>der</strong><br />

Nordfriesischen Inseln gesprochen werden. Um den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ausbil-<br />

dungsordnung für die zweite Phase <strong>der</strong> Lehrerausbildung gerecht zu werden, können<br />

die individuellen Ortswünsche <strong>der</strong> Bewerberinnen und Bewerber nicht immer berück-<br />

sichtigt werden, so dass Transferleistungen von einem Dialekt in den an<strong>der</strong>en erwar-<br />

tet werden müssen. Die Ausbildung auf den nordfriesischen Inseln erweist sich auch<br />

unter Zeit- und Kostengesichtspunkten als sehr schwierig. Dennoch wird im August<br />

2003 eine Referendarin im Fach Friesisch die zweite Ausbildungsphase auf <strong>der</strong> Insel<br />

Sylt beginnen.<br />

546. Die Arbeit <strong>der</strong> Lehrerinnen und Lehrer wird durch Beratung und Fortbildung<br />

gestützt. Dafür wurde ein Landesfachberater für Friesisch berufen. Unterstützt wird<br />

die Arbeit auch durch die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien (Fryske Taal Ro-<br />

tonde), die im Auftrag und mit finanzieller Unterstützung des Friesenrates und durch<br />

Bundesmittel entstanden und mittlerweile in mehreren Dialekten des Nordfriesischen<br />

bereits zur Verfügung stehen.<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe i) - Aufsichtsorgane -<br />

i) ein o<strong>der</strong> mehrere Aufsichtsorgane einzusetzen, welche die zur Einführung o<strong>der</strong> zum<br />

Ausbau des Unterrichts <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen getroffenen Maßnahmen<br />

und die dabei erzielten Fortschritte überwachen und darüber regelmäßig <strong>Bericht</strong>e<br />

verfassen, die veröffentlicht werden.<br />

547. In den Grund-, Haupt- und Realschulen sind die Schulämter <strong>der</strong> Kreise/<br />

kreisfreien Städte für die Aufsicht über die getroffenen Maßnahmen zuständig. Bei<br />

den Gymnasien und Gesamtschulen liegt die Aufsicht beim Ministerium für Bildung,<br />

Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.<br />

548. Soweit <strong>der</strong> Sachverständigenausschuss in Rdn 181 des Monitoringberichts<br />

dem Land nahe legt, die Überwachung <strong>der</strong> im Bereich des Unterrichts getroffenen

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