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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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48. Der ständige Dialog mit den nationalen Min<strong>der</strong>heiten und dem Europarat<br />

schafft das Bewusstsein und das Verständnis für die Belange <strong>der</strong> nationalen Min<strong>der</strong>-<br />

heiten und garantiert eine unmittelbare Einbindung <strong>der</strong> Betroffenen in den Meinungs-<br />

bildungsprozess.<br />

49. Für die menschenrechtlichen Aspekte des Min<strong>der</strong>heitenschutzes liegt die<br />

Zuständigkeit auch beim Bundesministerium <strong>der</strong> Justiz. In den Län<strong>der</strong>n liegt die generelle<br />

Zuständigkeit für Angelegenheiten nationaler Min<strong>der</strong>heiten in <strong>der</strong> Staatskanzlei<br />

o<strong>der</strong> in einem <strong>der</strong> Ministerien (i.d.R. im Kultur- und/ o<strong>der</strong> Unterrichtsministerium<br />

bzw. Wissenschaftsministerium).<br />

50. Im Rahmen ihrer speziellen Aufgabenstellung befassen sich auch an<strong>der</strong>e<br />

Ministerien o<strong>der</strong> gleichgestellte Institutionen mit einzelnen Aspekten des Min<strong>der</strong>heitenschutzes<br />

(i.d.R. im Zusammenhang mit speziellen För<strong>der</strong>ungsaufgaben). Auf<br />

Bundesebene ist dies die Beauftragte <strong>der</strong> Bundesregierung für Kultur und Medien.<br />

Auf Landesebene sind dies teilweise mehrere unterschiedliche Ministerien, da die<br />

materielle Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit von Min<strong>der</strong>heitenorganisationen in <strong>der</strong> fö<strong>der</strong>alen<br />

Ordnung <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> überwiegend Län<strong>der</strong>aufgabe ist.<br />

51. Im Land Brandenburg besteht im Ministerium für Wissenschaft, Forschung<br />

und Kultur ein Referat für Angelegenheiten <strong>der</strong> Sorben (Wenden), im Freistaat Sachsen<br />

besteht ein solches Referat im Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Für Min<strong>der</strong>heitenangelegenheiten<br />

im Land Schleswig-Holstein ist ein Referent in <strong>der</strong> Staatskanzlei<br />

zuständig. In den an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> werden<br />

diese Aufgaben von Arbeitseinheiten oberster Landesbehörden wahrgenommen. Die<br />

Belange <strong>der</strong> sorbischen und deutsch-sorbischen Schulen im sorbischen Siedlungs-<br />

gebiet des Freistaats Sachsen werden im Sächsischen Staatsministerium für Kultur<br />

und im Regionalschulamt Bautzen wahrgenommen.<br />

52. Um den Min<strong>der</strong>heiten in Schleswig-Holstein einen direkten Ansprechpartner<br />

zu geben, wurde 1988 die Funktion eines Grenzlandbeauftragten <strong>der</strong> Ministerpräsidentin<br />

geschaffen. Seit April 2000 lautet die Bezeichnung "Min<strong>der</strong>heitenbeauftragte<br />

<strong>der</strong> Ministerpräsidentin". Sie berät die Ministerpräsidentin u.a. in Fragen, die sich auf<br />

die dänische Min<strong>der</strong>heit im Landesteil Schleswig sowie die in Schleswig-Holstein lebenden<br />

Friesen und deutschen Sinti und Roma beziehen. Die Min<strong>der</strong>heitenbeauftragte<br />

beobachtet die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Grenzgebiet<br />

hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Min<strong>der</strong>heiten und verfolgt die Entwicklung<br />

und Umsetzung des Min<strong>der</strong>heiten- und Volksgruppenrechts auf internationaler Ebe-

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