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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe d) - Berufliche Bildung -<br />

i) die berufliche Bildung in den betreffenden Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

anzubieten o<strong>der</strong><br />

ii) einen erheblichen Teil <strong>der</strong> beruflichen Bildung in den betreffenden Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen anzubieten o<strong>der</strong><br />

iii) innerhalb <strong>der</strong> beruflichen Bildung den Unterricht <strong>der</strong> betreffenden Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen o<strong>der</strong><br />

iv) eine <strong>der</strong> unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen<br />

Schüler anzuwenden, die o<strong>der</strong> - wo dies in Betracht kommt - <strong>der</strong>en Familien<br />

dies wünschen, wenn <strong>der</strong>en Zahl als genügend groß angesehen wird;<br />

527. Die Verpflichtung nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. d wurde bisher vom Land<br />

Schleswig-Holstein nicht übernommen. Gleichwohl soll darauf hingewiesen werden,<br />

dass ab 01. Februar 2003 Friesisch als Wahlpflichtfach mit bis zu vier Wochenstun-<br />

den an <strong>der</strong> Fachschule für Sozialpädagogik in Niebüll (Berufschule für Erzieherinnen<br />

und Erzieher) eingeführt wurde. Hierzu wurde ein Vertrag zwischen <strong>der</strong> Beruflichen<br />

Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll und dem Friesenrat Sektion Nord e. V.<br />

geschlossen. Die Erteilung des Friesischunterrichts ist zunächst als gemeinsames<br />

Projekt zwischen den Vertragsparteien angelegt.<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe e) - Universitäten und an<strong>der</strong>e Hochschulen -<br />

ii) Möglichkeiten für das Studium dieser Sprachen als Studienfächer an Universitäten<br />

und an<strong>der</strong>en Hochschulen anzubieten<br />

528. An <strong>der</strong> Universität Flensburg wird das Fach Friesisch im Rahmen des Studi-<br />

ums für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen sowie Realschulen angeboten.<br />

An <strong>der</strong> CAU kann das Fach Friesische Philologie als Haupt- und Nebenfach mit den<br />

Abschlüssen Magister und Promotion studiert werden. Zudem wird Friesisch im<br />

Rahmen des Studiums für die Lehrämter an Realschulen sowie Gymnasien angebo-<br />

ten. Nach <strong>der</strong> seit Ende 1999 in Kraft getretenen Prüfungsordnung für Lehrkräfte<br />

kann an beiden Hochschulen Friesisch im Lehramtsstudium als Ergänzungsfach (18-<br />

20 Semesterwochenstunden) bzw. Erweiterungsfach (z. B. 40 Semesterwochenstun-<br />

den für Lehramt Grund- und Hauptschule) und seit dem Wintersemester 2001/ 02 auf<br />

individuellen Antrag als 2. Fach für Grund- und Hauptschullehrkräfte studiert werden.<br />

529. Das Lehrangebot an <strong>der</strong> Universität Flensburg wird durch eine Honorarpro-<br />

fessur sowie Lehraufträge im Umfang von 15 Semesterwochenstunden gesichert.<br />

Die Honorarprofessur im Umfang von sechs Semesterwochenstunden wird vom Di-<br />

rektor des Nordfriisk Instituut (NFI) in Bredstedt wahrgenommen. Das NFI erhält als<br />

Ausgleich für den dadurch entstehenden Ausfall an wissenschaftlicher Arbeitskapazi-<br />

tät eine jährliche Ausgleichszahlung. An <strong>der</strong> Universität Kiel besteht eine C3-

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