21.12.2012 Aufrufe

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 161 -<br />

sorbischen Siedlungsgebiet keine allgemeine Zweisprachigkeit herrscht, son<strong>der</strong>n in<br />

<strong>der</strong> Regel nur die Sorben beide Sprachen beherrschen. Dadurch wird bei öffentlichen<br />

Veranstaltungen, aber auch in den Kirchen - von Ausnahmen abgesehen - die deutsche<br />

Sprache eher benutzt als das Sorbische.<br />

510. Von staatlicher Seite wird das Erlernen wie die Nutzung <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

vielfältig geför<strong>der</strong>t (siehe dazu die Ausführungen zu den einzelnen Verpflichtungen).<br />

Insbeson<strong>der</strong>e wird auch in <strong>der</strong> Öffentlichkeit dafür geworben, die Sprachen<br />

durch Nutzung in <strong>der</strong> Familie und im außerfamiliären Alltag lebendig zu erhalten.<br />

Dabei wird insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> kulturelle Wert <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen für das<br />

Kulturleben <strong>Deutschland</strong>s hervorgehoben, um mit dem entsprechenden Selbstwertgefühl<br />

die Bereitschaft <strong>der</strong> jüngeren Generation zur Übernahme und Weitergabe dieser<br />

Sprachen zu stärken. Durch die geschaffenen Strukturen zur Verwaltung <strong>der</strong> eigenen<br />

Angelegenheiten besteht für die Benutzerinnen und Benutzer des Sorbischen<br />

die praktische Möglichkeit zur Nutzung <strong>der</strong> Sprache auch außerhalb <strong>der</strong> Familie.<br />

511. Das Land Brandenburg teilt ergänzend mit, dass die Gerichte im dortigen<br />

Zuständigkeitsbereich (Arbeits- und Sozialgerichte) sich bemühen, dass Bürger mit<br />

sorbischen Sprachkenntnissen ihre Anliegen in dieser Sprache vorbringen können. In<br />

den Gerichten ist mindestens ein Mitarbeiter mit sorbischen Sprachkenntnissen vor-<br />

handen. Soweit dennoch die Entgegennahme von Anträgen sich schwierig gestaltet,<br />

wird ein Dolmetscher hinzugezogen.<br />

Das Beherrschen <strong>der</strong> Sprache ist bei Einstellungen ein wichtiges zusätzliches Kriteri-<br />

um. Auch in den übrigen Dienststellen des Geschäftsbereichs wird darauf geachtet,<br />

dass Bürgern mit sorbischen Sprachkenntnissen ein problemloser Umgang mit <strong>der</strong><br />

Verwaltung möglich ist.<br />

Artikel 13 Abs. 2<br />

Absatz 2<br />

In Bezug auf wirtschaftliche und soziale Tätigkeiten verpflichten sich die Vertragsparteien, insoweit<br />

die staatlichen Stellen zuständig sind, in dem Gebiet, in dem die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

gebraucht werden, im Rahmen des Zumutbaren<br />

Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe c) - Soziale Einrichtungen -<br />

c) sicherzustellen, dass soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altersheime und Heime<br />

die Möglichkeit bieten, Sprecher einer Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache, die aufgrund<br />

von Krankheit, Alter o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en Gründen <strong>der</strong> Betreuung bedürfen, in <strong>der</strong>en<br />

eigener Sprache aufzunehmen und zu behandeln;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!