21.12.2012 Aufrufe

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Artikel 13<br />

Wirtschaftliches und soziales Leben<br />

- 159 -<br />

Absatz 1<br />

In Bezug auf wirtschaftliche und soziale Tätigkeiten verpflichten sich die Vertragsparteien, im ganzen<br />

Land<br />

a) aus ihrem Recht jede Bestimmung zu entfernen, die den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen in Urkunden betreffend das wirtschaftliche o<strong>der</strong> soziale Leben,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Arbeitsverträgen, sowie in technischen Schriftstücken wie Gebrauchsanweisungen<br />

für Erzeugnisse o<strong>der</strong> Anlagen ungerechtfertigt verbietet o<strong>der</strong> einschränkt;<br />

b) die Aufnahme von Klauseln, die den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

ausschließen o<strong>der</strong> einschränken, in innerbetriebliche Vorschriften und Privaturkunden<br />

zumindest zwischen Personen, die dieselbe Sprache gebrauchen, zu verbieten;<br />

c) Praktiken entgegenzutreten, die den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

im Zusammenhang mit wirtschaftlichen o<strong>der</strong> sozialen Tätigkeiten behin<strong>der</strong>n sollen;<br />

506. Die Verpflichtungen zu Buchstaben a und c wurden durch den Freistaat<br />

Sachsen und das Land Brandenburg übernommen. Diese Verpflichtungen entsprechen<br />

dem geltenden Recht <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> und werden damit bundesweit<br />

hinsichtlich aller Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen erfüllt. Entsprechende<br />

Verstöße gegen die Rechtsordnung sind nicht bekannt. Beson<strong>der</strong>e Maßnahmen waren<br />

von den Län<strong>der</strong>n daher nicht zu treffen.<br />

507. Zu dem Hinweis des Sachverständigenausschusses in Rdn 466 und 513 des<br />

Monitoringberichts, dass er die Erfüllung <strong>der</strong> Vorschrift nach Buchstabe c) nicht fest-<br />

stellen kann, wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Artikel 13 unter Rdn 248<br />

verwiesen.<br />

Artikel 13 Abs. Buchstabe d) - Erleichterung des Gebrauchs <strong>der</strong> Sprache -<br />

d) den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen durch an<strong>der</strong>e als die unter<br />

den Buchstaben a bis c genannten Mittel zu erleichtern und/ o<strong>der</strong> dazu zu ermutigen.<br />

Die Verpflichtung wurde durch Brandenburg und den Freistaat Sachsen übernommen.<br />

508. Zu dem Hinweis des Sachverständigenausschusses in Rdn 467 und 514 des<br />

Monitoringberichts, dass er die Erfüllung <strong>der</strong> Vorschrift nach Buchstabe d) nicht fest-<br />

stellen kann wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Artikel 13 unter Rdn 249<br />

verwiesen.<br />

Ergänzend wird mitgeteilt, dass in Umsetzung des Sächsischen Sorbengesetzes eine<br />

Bearbeitung steuerlicher Angelegenheiten, die in sorbischer Sprache vorgetragen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!