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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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men. Zumindest mittelfristig muss das Nie<strong>der</strong>deutsche deswegen als moribund an-<br />

gesehen werden.<br />

A.4 Gremien bei Bund und Län<strong>der</strong>n<br />

46. Bund und Län<strong>der</strong> haben beson<strong>der</strong>e Gremien geschaffen, in denen ein regelmäßiger<br />

Austausch zwischen Politik, staatlicher Verwaltung und den einzelnen<br />

Sprachgruppen stattfindet. Die Sprachgruppen repräsentieren - bis auf die Vertreter<br />

des Nie<strong>der</strong>deutschen - in <strong>der</strong> Regel auch eine nationale Min<strong>der</strong>heit o<strong>der</strong> Volksgruppe<br />

im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Min<strong>der</strong>heiten.<br />

Insofern werden in diesen Gremien - neben <strong>der</strong> Sprache - alle min<strong>der</strong>heitenrelevanten<br />

Angelegenheiten dieser Gruppen erörtert. Ebenso sind in <strong>der</strong> staatlichen<br />

Verwaltung Funktionen eingerichtet worden, die im ständigen Kontakt mit den<br />

Min<strong>der</strong>heiten stehen und direkt für Schutz und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> durch das Rahmenübereinkommen<br />

geschützten Gruppen zuständig sind. Bei <strong>der</strong> Schaffung dieser Infrastruktur<br />

waren die unterschiedlichen Bedürfnisse <strong>der</strong> Gruppen und die gegebenen<br />

staatlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Darüber hinaus existieren verschiedene<br />

Organisationen, die sich mit dem Erhalt und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> geschützten Sprachen<br />

beschäftigen.<br />

A.4.1 Regierungsstellen, an<strong>der</strong>e Behörden und Beauftragte<br />

47. Auf Bundesebene ist für den Bereich des Min<strong>der</strong>heitenrechts und <strong>der</strong> innerstaatlichen<br />

Implementierung des Schutzes nationaler Min<strong>der</strong>heiten sowie <strong>der</strong> Charta<br />

primär das Bundesministerium des Innern zuständig. Mit <strong>der</strong> Benennung eines Be-<br />

auftragten <strong>der</strong> Bundesregierung für die nationalen Min<strong>der</strong>heiten in <strong>Deutschland</strong> steht<br />

den nationalen Min<strong>der</strong>heiten seit November 2002 ein weiterer zentraler Ansprech-<br />

partner auf Bundesebene zur Verfügung, <strong>der</strong> es ihren Verbänden angesichts <strong>der</strong> ver-<br />

tikalen (auf Bund, Län<strong>der</strong> und Gemeinden) und horizontalen (auf verschiedene Minis-<br />

terien) Aufgabenverteilung in <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> erleichtert, ihre Anlie-<br />

gen gegenüber den staatlichen Stellen zu formulieren. Die wesentlichen Aufgaben<br />

als Bundesbeauftragter für nationale Min<strong>der</strong>heiten sind:<br />

- Ansprechpartner <strong>der</strong> nationalen Min<strong>der</strong>heiten in <strong>Deutschland</strong> auf Bundesebene,<br />

- Vertreter <strong>der</strong> Bundesregierung in den relevanten Kontaktgremien,<br />

- Informationsarbeit hinsichtlich <strong>der</strong> nationalen Min<strong>der</strong>heiten in <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong><br />

<strong>Deutschland</strong>.

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