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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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- 155 -<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe f<br />

f) zur unmittelbaren Mitwirkung von Vertretern <strong>der</strong> Sprecher einer bestimmten Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache bei <strong>der</strong> Bereitstellung von Einrichtungen und <strong>der</strong> Planung<br />

kultureller Tätigkeiten zu ermutigen;<br />

494. Hierzu wird auf die bisherigen Ausführungen verwiesen.<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe g<br />

g) zur Schaffung eines o<strong>der</strong> mehrer Gremien, die für die Sammlung, Aufbewahrung und<br />

Aufführung o<strong>der</strong> Veröffentlichung von in den Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen geschaffenen<br />

Werken verantwortlich sind, zu ermutigen und/ o<strong>der</strong> sie zu erleichtern;<br />

495. Die Bewahrung des sorbischen (wendischen) Kulturerbes ist Aufgabe <strong>der</strong><br />

Stiftung für das sorbische Volk. Die wissenschaftliche Aufarbeitung, die auch die<br />

Bewahrung von Zeugnissen <strong>der</strong> Vergangenheit einschließt, ist Aufgabe des Sorbischen<br />

Instituts in Bautzen, das in Cottbus eine Außenstelle unterhält, die sich mit <strong>der</strong><br />

nie<strong>der</strong>sorbischen Sprache und Kultur befasst.<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe h<br />

h) wenn nötig Übersetzungs- und Terminologieforschungsdienste zu schaffen und/ o<strong>der</strong> zu<br />

för<strong>der</strong>n und zu finanzieren, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung<br />

geeigneter Terminologie in je<strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache für die Bereiche<br />

Verwaltung, Handel, Wirtschaft, Gesellschaft, Technik o<strong>der</strong> Recht.<br />

496. Die Arbeit des Sorbischen Instituts schließt die Beschäftigung mit neueren<br />

sprachlichen Entwicklungen, insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> technischen Fachbegriffe,<br />

und mit speziellen Fachterminologien wie <strong>der</strong> Wirtschafts- und Verwaltungssprache ein.<br />

Es ist sichergestellt, dass die nie<strong>der</strong>sorbische Sprache auch neueren sprachlichen<br />

Entwicklungen gegenüber offen bleibt und in <strong>der</strong> Lage ist, diese Entwicklungen mit zu<br />

vollziehen.<br />

Artikel 12 Abs. 2<br />

Absatz 2<br />

In Bezug auf an<strong>der</strong>e Gebiete als diejenigen, in denen die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

herkömmlicherweise gebraucht werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, wenn die Zahl <strong>der</strong><br />

Sprecher einer Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache dies rechtfertigt, geeignete kulturelle Tätigkeiten<br />

und Einrichtungen in Übereinstimmung mit Absatz 1 zuzulassen, dazu zu ermutigen und/ o<strong>der</strong><br />

sie vorzusehen.<br />

Die Verpflichtung wurde durch Brandenburg und den Freistaat Sachsen übernommen.

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