21.12.2012 Aufrufe

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 154 -<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe d)<br />

d) sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung o<strong>der</strong> Unterstützung kultureller Tätigkeiten<br />

verschiedener Art verantwortlichen Gremien bei den Unternehmungen, die sie ins<br />

Leben rufen o<strong>der</strong> unterstützen, in angemessener Weise dafür sorgen, dass die Kenntnis<br />

und <strong>der</strong> Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen sowie Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitenkulturen berücksichtigt werden;<br />

490. Die Einbeziehung sorbischen Kulturschaffens in die Arbeit regionaler<br />

Kulturträger ist gewährleistet. Die kommunalen Gebietskörperschaften sind nach dem<br />

sächsischen Sorbengesetz und dem brandenburgischen Sorben(Wenden-)Gesetz zur<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> sorbischen Sprache und Kultur bei ihrer Kulturplanung verpflichtet<br />

und setzen diesen Auftrag sowohl durch Unterstützung kultureller Aktivitäten von<br />

Vereinen und an<strong>der</strong>en Kulturträgern als auch durch Aufnahme in ihre eigenen<br />

Kulturvorhaben um.<br />

Weiterhin spielt die regionale Kulturtätigkeit insbeson<strong>der</strong>e im Bereich des Tourismus<br />

eine herausgehobene Rolle.<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe e<br />

e) Maßnahmen zu för<strong>der</strong>n, um sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung o<strong>der</strong> Unterstützung<br />

kultureller Tätigkeiten verantwortlichen Gremien über Personal verfügen, das<br />

die betreffende Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache sowie die Sprache(n) <strong>der</strong> übrigen<br />

Bevölkerung beherrscht;<br />

491. Die Stiftung für das sorbische Volk verfügt über Mitarbeiter, die <strong>der</strong> sorbischen<br />

Sprache mächtig sind.<br />

492. Im Übrigen ist durch die Struktur <strong>der</strong> Stiftung sichergestellt, dass Sorben auf<br />

die Vergabe <strong>der</strong> Mittel aus <strong>der</strong> Stiftung einen entscheidenden Einfluss ausüben können.<br />

Der Direktor <strong>der</strong> Stiftung kann nicht gegen die Mehrheit <strong>der</strong> sorbischen (wendischen)<br />

Vertreter im Stiftungsrat gewählt werden. Die Stiftungskommission ist mehrheitlich mit<br />

sorbischen Vertretern besetzt. Anstelle <strong>der</strong> ursprünglichen, rechtlich unselbständigen<br />

Stiftung von 1991 wurde die neue, nunmehr rechtlich selbständige Stiftung geschaffen.<br />

493. entfallen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!