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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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471. Die Tonträger und Videofilme werden nach <strong>der</strong>zeitiger Regelung im Auftrag<br />

<strong>der</strong> Stiftung für das sorbische Volk hergestellt. Eine Medienkommission entscheidet<br />

darüber, welche Arbeiten bzw. Projekte in Auftrag gegeben werden.<br />

472. Im Internet stehen ebenfalls Informationen über Sorben zur Verfügung, die<br />

u.a. vom Sorbischen Institut Bautzen und <strong>der</strong> Domowina auf den Weg gebracht wurden<br />

bzw. betreut werden. Diese Informationen erscheinen in deutscher, ober- und<br />

nie<strong>der</strong>sorbischer und englischer Sprache.<br />

473. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist verpflichtet, in Erfüllung des<br />

Programmauftrages Produktionsunternehmen im Land Brandenburg zu<br />

berücksichtigen. Hiervon profitieren in erheblichem Maße Anbieter aus dem<br />

angestammten Siedlungsgebiet des sorbischen Volkes. Ferner ist <strong>der</strong> RBB verpflichtet,<br />

im nie<strong>der</strong>sorbischen Sprachraum in Cottbus ein Hörfunk- und Fernsehstudio zu<br />

betreiben.<br />

474. § 5 Abs. 3 RBB-Vertrag eröffnet die Möglichkeit des Erwerbs von Rundfunk-<br />

produktionen dritter Anbieter, soweit diese Produktionen nicht hauptsächlich zum<br />

Zweck <strong>der</strong> wirtschaftlichen Verwertung erworben o<strong>der</strong> hergestellt werden. Hierbei<br />

wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um Produktionen in nie<strong>der</strong>sorbischer<br />

Sprache handelt o<strong>der</strong> nicht. Mit unterschiedlichen Maßnahmen wird im Bereich <strong>der</strong><br />

Filmför<strong>der</strong>ung versucht, die Produktion und Verbreitung von audio- und audiovisuel-<br />

len Werken zu erleichtern und Filmemacher diesbezüglich zu ermutigen.<br />

Diese Maßnahmen richten sich an die Filmbranche insgesamt und stehen natürlich<br />

auch Produzenten offen, <strong>der</strong>en Projekte in Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen ver-<br />

fasst wurden. Sowohl in Vergangenheit als auch in Zukunft wird in <strong>der</strong> Filmför<strong>der</strong>ung<br />

auf kulturelle Vielfalt beson<strong>der</strong>er Wert gelegt. Die Vergaberichtlinien für die Filmför-<br />

<strong>der</strong>ung enthalten keine Einschränkungen für die För<strong>der</strong>ung von Filmen in nie<strong>der</strong>sor-<br />

bischer Sprache. Projekte in Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen werden nach den<br />

gleichen Grundsätzen behandelt wie deutschsprachige Projekte und unterliegen kei-<br />

nen geson<strong>der</strong>ten Beschränkungen. Dass im Rahmen <strong>der</strong> Filmför<strong>der</strong>ung bislang noch<br />

kein regionalsprachiger Film geför<strong>der</strong>t wurde, liegt in erster Linie daran, dass noch<br />

keine För<strong>der</strong>ung für einen Film in nie<strong>der</strong>sorbischer Sprache beantragt wurde. Unab-<br />

hängig davon gibt es Firmen, die mit För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> aus Bundes- und Landesmitteln<br />

unterstützten Stiftung für das sorbische Volk Tonträger und audiovisuelle Produktio-<br />

nen in sorbischer Sprache herstellen und gewerblich vertreiben. Umsatzzahlen kön-<br />

nen hierzu nicht vorgelegt werden.

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