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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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<strong>der</strong> Sprache und Kultur des sorbischen (wendischen) Volkes Rechnung. Nach § 14<br />

Abs. 1 Nr. 20 RBB-Staatsvertrag entsenden die Verbände <strong>der</strong> Sorben (Wenden) in<br />

Brandenburg ein Mitglied in den Rundfunkrat des RBB, so dass in diesem Gremium<br />

die Belange <strong>der</strong> Sorben vertreten werden. Die Rechtslage entspricht insoweit <strong>der</strong>je-<br />

nigen des ORB-Gesetzes und gewährleistet die Fortführung <strong>der</strong> bisherigen Berück-<br />

sichtigung des Sorbischen in den neuen Programmen.<br />

461. Im Hinblick auf den Wunsch des Sachverständigenausschusses in Rdn 504<br />

des Monitoringberichts nach näheren Informationen zu den Maßnahmen gegenüber<br />

den privaten Rundfunkanbietern, weist das Land Brandenburg darauf hin, dass die<br />

privaten Rundfunkanbieter in ihrer Programmgestaltung weitgehend frei sind; das<br />

Land hat hier außerhalb sehr enger Grenzen we<strong>der</strong> unmittelbare Einwirkungsmög-<br />

lichkeiten noch besteht mittelbarer Einfluss. Die Chartabestimmung verpflichtet das<br />

Land demgemäß nur in dem Ausmaß, in dem staatliche Stellen in diesem Bereich<br />

unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar Zuständigkeit, Befugnisse o<strong>der</strong> Einfluss haben, zu Ermuti-<br />

gung o<strong>der</strong> Erleichterung <strong>der</strong> Ausstrahlung nie<strong>der</strong>deutscher Beiträge. Angesichts<br />

dessen muss die Verpflichtung im Wesentlichen durch den öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunk erfüllt werden. Gegenüber den privaten Rundfunkanbietern ist die Landes-<br />

regierung auf Einflussnahme in allgemeiner Form durch die Schaffung eines min<strong>der</strong>-<br />

heitenfreundlichen und auf das Gedeihen <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

hinzielenden Meinungsklimas beschränkt.<br />

2. Freistaat Sachsen<br />

462. Der mdr hat gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag über den<br />

Mitteldeutschen Rundfunk vom 27. Juni 1991 den Programmauftrag, in seinen Sendungen<br />

den Belangen aller Bevölkerungsgruppen, auch <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heiten, Rechnung<br />

zu tragen. Der mdr mit seinem Sorbischen Studio in Bautzen sendet ein tägliches<br />

Hörfunkprogramm in obersorbischer Sprache. Es umfasst montags bis sonnabends<br />

je drei Stunden im Frühprogramm, sonntags eineinhalb Stunden zur Mittagszeit und<br />

außerdem einzelne Direktübertragungen. Darüber hinaus gibt es jeden Montagabend<br />

eine zweistündige Jugendsendung "Radio Satkula". In ihr werden Nachrichten, <strong>Bericht</strong>e<br />

und mo<strong>der</strong>ne sorbische und internationale Musik neben sonstigen Reportagen<br />

gesendet. Die Sendung wird von sorbischen Jugendlichen gestaltet und mo<strong>der</strong>iert.<br />

Die Sendung wird einen Tag später im ORB wie<strong>der</strong>holt. Dies bedeutet - ohne die<br />

Son<strong>der</strong>sendungen - eine wöchentliche Ausstrahlung in obersorbischer Sprache von<br />

21,5 Stunden.

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