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Artikel 11<br />

Medien<br />

- 140 -<br />

Absatz 1<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Sprecher von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

in den Gebieten, in denen diese Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Situation<br />

je<strong>der</strong> Sprache und in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich unmittelbar<br />

o<strong>der</strong> mittelbar Zuständigkeit, Befugnisse o<strong>der</strong> Einfluss haben, unter Achtung des Grundsatzes <strong>der</strong><br />

Unabhängigkeit und Autonomie <strong>der</strong> Medien folgende Maßnahmen zu treffen:<br />

Art. 11 Abs.1 Buchstabe b) ii - Ausstrahlung von Hörfunksendungen<br />

ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Hörfunksendungen in den Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen zu ermutigen und/ o<strong>der</strong> sie zu erleichtern;<br />

458. In den angestammten Siedlungsgebieten des sorbischen Volkes im Freistaat<br />

Sachsen und im Land Brandenburg hat <strong>der</strong> öffentlich-rechtliche Rundfunk ein<br />

umfangreiches Programmangebot in den sorbischen Sprachen entwickelt. Das<br />

Programm widmet sich insbeson<strong>der</strong>e den Bereichen Information, Kultur und Bildung.<br />

Kultur wird dabei im weitesten Sinne verstanden; hierunter fallen auch <strong>Bericht</strong>e über<br />

Brauchtum und Vereinsleben, Rezensionen von Theateraufführungen und Büchern<br />

sowie Gespräche mit sorbischen Schriftstellern und an<strong>der</strong>en Kulturschaffenden.<br />

Darüber hinaus gibt es Nachrichten, Kommentare, aktuelle <strong>Bericht</strong>e, insbeson<strong>der</strong>e zum<br />

regionalen Zeitgeschehen, und religiöse Beiträge. Der musikalische Bereich umfasst<br />

insbeson<strong>der</strong>e das sorbische Volkslied bis hin zum mo<strong>der</strong>nen sorbischen Schlager und<br />

zum sorbischen Rock und Pop.<br />

1. Brandenburg<br />

459. Der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg (ORB) hat, entsprechend dem<br />

Mitteldeutschen Rundfunk (mdr), gemäß § 4 des Gesetzes über den Ostdeutschen<br />

Rundfunk Brandenburg ebenfalls den Programmauftrag, <strong>der</strong> kulturellen Vielfalt des<br />

Landes Brandenburgs und <strong>der</strong> sorbischen Kultur und Sprache Rechnung zu tragen.<br />

460. Im Rahmen <strong>der</strong> Neuordnung <strong>der</strong> Rundfunklandschaft in Berlin und Branden-<br />

burg haben die Län<strong>der</strong> Berlin und Brandenburg einen Staatsvertrag über die Errich-<br />

tung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt für die Län<strong>der</strong> Berlin und Brandenburg<br />

vom 25. Juni 2002 geschlossen. Im Rundfunk Berlin-Brandenburg werden <strong>der</strong> Ost-<br />

deutsche Rundfunk Brandenburg (ORB) und <strong>der</strong> Sen<strong>der</strong> Freies Berlin (SFB) zusam-<br />

mengeführt. Der neue Rundfunkvertrag ist zum 17. März 2003 in Kraft getreten.<br />

Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 RBB-Staatsvertrag tragen die Programme des Rundfunks<br />

Berlin-Brandenburg <strong>der</strong> regionalen Vielfalt <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Berlin und Brandenburg sowie

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