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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Fall bekannt geworden, in dem ein <strong>der</strong> sorbischen/ wendischen Sprache mächtiger<br />

Angehöriger des öffentlichen Dienstes den Wunsch auf Beschäftigung im<br />

angestammten Siedlungsgebiet des sorbischen Volkes geäußert hätte und diesem<br />

Wunsch nicht entsprochen worden wäre.<br />

456. Im Hinblick auf die Feststellungen des Sachverständigenausschusses in Rdn<br />

454 und 502 im Monitoringbericht, dass keine hinreichenden Informationen zur Beur-<br />

teilung <strong>der</strong> Umsetzung vorgelegt wurden, weisen beide Län<strong>der</strong> nochmals darauf hin,<br />

dass Einsatz- und Versetzungswünsche im Rahmen <strong>der</strong> haushalts- und dienstrechtli-<br />

chen Vorschriften erfüllt werden und die übernommene Verpflichtung geltendes<br />

Recht darstellt, an das die Verwaltung gebunden ist. Insofern wird auch keine Veran-<br />

lassung gesehen, weitere Rechtsvorschriften zu erlassen. Da bislang ein entspre-<br />

chen<strong>der</strong> Wunsch von einem Angehörigen <strong>der</strong> sorbischen Sprachgruppe nicht geäu-<br />

ßert wurde bzw. entsprechende Ersuchen nicht abgelehnt worden wären, sind weite-<br />

re Informationen nicht verfügbar und nach diesseitiger Auffassung auch nicht <strong>not</strong>-<br />

wendig zur Beurteilung <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Verpflichtung.<br />

Artikel 10 Abs. 5<br />

Absatz5<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Gebrauch o<strong>der</strong> die Annahme von Familiennamen in<br />

den Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen auf Antrag <strong>der</strong> Betroffenen zuzulassen.<br />

457. Die Verpflichtung wurde ausdrücklich durch den Freistaat Sachsen und das<br />

Land Brandenburg übernommen. Hierzu wird im Übrigen auf die Ausführungen unter<br />

Rdn 220-225 verwiesen.

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