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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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sorbischen Sprache hier zur Kernkompetenz für diese Stelle gehört. In gewissem<br />

Rahmen wird es darüber hinaus für zulässig erachtet, in Ausschreibungen für Stellen<br />

mit Publikumskontakt die Beherrschung <strong>der</strong> sorbischen Sprache als wünschenswerte<br />

Zusatzqualifikation anzugeben und bei im Übrigen gleich geeigneten Bewerbern in<br />

die Auswahlentscheidung mit einfließen zu lassen. Angesichts <strong>der</strong> Tatsache, dass<br />

die sorbische Sprache keine unter <strong>der</strong> nichtsorbischen Bevölkerung verbreitete<br />

Fremdsprache darstellt, besteht bei diesem Vorgehen allerdings die Gefahr, dass<br />

unter Verstoß gegen den Gleichheitssatz nichtsorbische Bewerber faktisch wegen<br />

ihrer Herkunft benachteiligt würden. Daher dürfte die Beherrschung <strong>der</strong> sorbischen<br />

Sprache keinesfalls flächendeckend als ergänzendes Kriterium bei <strong>der</strong> Auswahlent-<br />

scheidung herangezogen werden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass selbst die<br />

Bereitstellung eines sorbischen Ansprechpartners unter dem Vorbehalt des Mach-<br />

baren, insbeson<strong>der</strong>e des Angebotes an für die Stelle im Übrigen qualifizierten Be-<br />

werbern mit Sorbischkenntnissen, steht.<br />

439. Im nachgeordneten Bereich des SMI sind in verschiedenen Behörden - ins-<br />

beson<strong>der</strong>e in solchen mit Publikumsverkehr - bereits sorbisch sprechende Ansprech-<br />

partner vorhanden. Das SMI wird dafür sorgen, dass die Behörden im Geschäftsbe-<br />

reich des SMI noch einmal ausdrücklich auf die eben dargestellten Möglichkeiten zur<br />

Berücksichtigung sorbischer Sprachkenntnisse bei <strong>der</strong> Einstellung von Bewerbern<br />

hingewiesen und zu <strong>der</strong>en Ausschöpfung im Rahmen des Möglichen aufgefor<strong>der</strong>t<br />

werden. Weiterhin wird das SMI an die Behörden die Bitte weiterleiten, die Bürger auf<br />

geeignete Weise über das Vorhandensein und die Erreichbarkeit sorbisch sprechen-<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiter zu informieren.<br />

440. Dem Appell zur Verstärkung <strong>der</strong> Fortbildungsmöglichkeiten zum Erwerb von<br />

Sorbischkenntnissen wird das SMI gerne Folge leisten. Die zum Geschäftsbereich<br />

des Ministeriums gehörige Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates<br />

Sachsen (AVS) wird den entsprechenden Fortbildungsbedarf innerhalb <strong>der</strong> Landes-<br />

verwaltung ermitteln. Die mit <strong>der</strong> Ausbildung des gehobenen Dienstes befasste<br />

Fachhochschule <strong>der</strong> Sächsischen Verwaltung wird informiert, dass auf Nachfrage<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> kommunalen Einstellungsbehörden im sorbischen Siedlungsgebiet<br />

sorbische Sprachkurse in das fakultative Sprachangebot aufgenommen werden sol-<br />

len.<br />

441. Die Einstellung von kommunalen Mitarbeitern und <strong>der</strong>en Fortbildung liegt in<br />

<strong>der</strong> Organisationshoheit <strong>der</strong> Kommunen. Das SMI wird es übernehmen, die kommu-<br />

nalen Landesverbände anzuschreiben und diese auf das Anliegen und die beste-<br />

henden rechtlichen Möglichkeiten zu dessen Berücksichtigung hinweisen.

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